Tierheime in Bayern sind chronisch unterfinanziert. Dabei übernehmen sie hoheitliche Aufgaben. Denn für die Unterbringung von beschlagnahmten oder gefundenen Tieren sind z.B. die Kommunen oder der Zoll zuständig. Da diese jedoch keine Unterbringungsmöglichkeiten haben, werden die Tiere an Tierheime abgegeben. Meist lassen Staat und Kommunen die Tierheime dann auf den Kosten sitzen.