Untersuchungsausschüsse

Untersuchungsausschüsse müssen im öffentlichen Interesse liegen. Sie gehören zu den Minderheitsrechten, da ein Fünftel der Mitglieder des Landtags ihre Einsetzung erzwingen kann. Im Rahmen der parlamentarischen Kontrollkompetenz können sich Untersuchungsausschüsse nur mit abgeschlossenen Verwaltungsvorgängen befassen (sog. Ex-post-Kontrolle), so dass sie nicht in laufende Verhandlungen und Entscheidungsvorbereitungen der Regierung eingreifen dürfen. Das Gesetz über die Untersuchungsausschüsse des Bayerischen Landtags legt die Einzelheiten des Verfahrens fest.

Untersuchungsausschüsse 18. Wahlperiode 2018
Untersuchungsausschuss Maske
2. Untersuchungsausschuss NSU
Untersuchungsausschuss Deutsches Museum Nürnberg
Untersuchungsausschuss 2. Stammstrecke

Untersuchungsausschüsse 17. Wahlperiode 2013-2018
Untersuchungsausschuss GBW
Untersuchungsausschuss Bayern-Ei
Untersuchungsausschuss Labor
Untersuchungsausschuss Modellbau

Untersuchungsausschüsse 16. Wahlperiode 2008-2013
Untersuchungsausschuss BayernLB / HGAA
Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus in Bayern – NSU
Untersuchungsausschuss Fall Mollath

Aktuelles