Illegale Tiertransporte - CSU-Regierung lässt Tierheime im Regen stehen

Tierheime in Bayern sind chronisch unterfinanziert. Dabei übernehmen sie hoheitliche Aufgaben. Denn für die Unterbringung von beschlagnahmten oder gefundenen Tieren sind z.B. die Kommunen oder der Zoll zuständig. Da diese jedoch keine Unterbringungsmöglichkeiten haben, werden die Tiere an Tierheime abgegeben. Meist lassen Staat und Kommunen die Tierheime dann auf den Kosten sitzen.

01. Juli 2016

Noch dramatischer wird es für die Tierheime, wenn auf einen Schlag viele Tiere aus illegalen Tiertransporten beschlagnahmt und an die Tierheime abgegeben werden. Immer öfter werden illegale Tiertransporte gestoppt und die oft verwahrlosten, kranken und hilfebedürftigen Tiere an Tierheime abgegeben. Gerade in letzter Zeit machten illegale Welpentransporte mit vielen hundert Hundewelpen Schlagzeilen. Da die Behörden auch hier keine Unterbringungs- und Versorgungsmöglichkeiten haben, bleibt nur die Abgabe an Tierheime.
Grundsätzlich ist laut Staatsregierung der Freistaat mit seinen Kreisverwaltungsbehörden (Landratsämter, kreisfreie Städte) für die Finanzierung der Unterbringung und ärztlichen Versorgung der Tiere aus illegalen Transporten zuständig. Da jedoch in vielen Fällen von diesen Behörden kein finanzieller Ausgleich für die Kosten der Tierheime erfolgt, bleiben die Tierheime meist auf diesen Kosten sitzen. Denn die Behörden ihrerseits lehnen oftmals mit dem Hinweis auf fehlende gesetzliche Regelungen ihre Zuständigkeit und die damit verbundene Zahlungspflicht ab. Dies ergab eine Expertenanhörung im Landtag im April dieses Jahres.
Diesen Widerspruch zwischen den Aussagen der Staatsregierung und den staatlichen Kreisverwaltungsbehörden wollen wir Grünen auflösen.
Deshalb hat die Grüne Landtagsfraktion unter Federführung von Rosi Steinberger einen Antrag in den Umweltausschuss eingebracht mit dem Ziel, Regelungen zu erlassen, die die Zuständigkeiten beim Aufgriff illegaler Tiertransporte ein für alle Mal klären und eine generelle Zahlungspflicht der zuständigen Behörden festlegen, wenn die Tiere in einem Tierheim landen.
Rosi Steinberger, tierschutzpolitische Sprecherin: „Es kann nicht sein, dass der eine sagt, er sei zuständig, aber seine Behörden genau das ablehnen. Und dann ist es noch schlimmer, dass sich der Freistaat davor drückt, klare Regelungen zu erlassen, die eine finanzielle Unterstützung der Tierheime regeln, aber den Tierheimen durch die Abgabe der Tiere gleichzeitig seine eigentlich staatliche Aufgabe aufs Auge drückt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.“
Der Antrag wurde von der CSU-Fraktion im Umweltausschuss abgelehnt. Als Begründung wurde genannt, es gebe bereits Gesetze hierfür. Die von der CSU genannten Gesetze hatten allerdings nichts mit der Unterbringung von Tieren, die aus illegalen Tiertransporten in Tierheime geliefert werden oder gar einer Zahlungspflicht staatlicher Behörden, zu tun. Es ging der CSU schlicht darum, keinerlei Verantwortung für Tiere aus illegalen Tiertransporten übernehmen zu müssen. Das müssen also weiterhin die Tierheime ausbaden. Also diejenigen, die sich im Gegensatz zu der Partei mit dem „christlich“ im Namen tatsächlich um unsere Mitgeschöpfe sorgen. Wie die Tierheime das dann finanziert bekommen, ist der CSU egal.

Antrag als pdf