Florian Siekmann: „Die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht dient dem Schutz unserer aller Grundrechte und Freiheit. Das Polizeirecht muss klar verständlich und verhältnismäßig sein.”
Post: „Statt ein "weiter so" hätte sie für echte Verbesserung sorgen können. Täterarbeit und vor allem Prävention stehen im Bundesgesetz – im bayerischen Entwurf sucht man sie vergeblich."