Roma und Sinti sind ein Teil von Bayern - und wir unterstützen sie!

<p><strong>Nach dem vom Europarat erarbeiteten und in Deutschland 1998 in Kraft getretenen Übereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten sollen Roma und Sinti vor Diskriminierung und Assimilierung geschützt werden.</strong> Darüber hinaus verpflichtete sich Deutschland mit der Unterzeichnung "zum Schutz der Freiheitsrechte und zu umfänglichen Maßnahmen zu Gunsten der nationalen Minderheiten". Speziell Kultur, Sprache und Bräuche der nationalen Minderheiten sollen aktiv gefördert werden.

13. März 2015

Die Umsetzung der meisten Unterstützungs- und Förderungsprogramme ist in vielen Aspekten Aufgabe der jeweiligen Bundesländer.

Bei einem von der EU eingeforderten Bericht zur Umsetzung der Roma-Strategie in Deutschland aus dem Jahr 2013 wird der Handlungsbedarf in Bayern deutlich. Es bedarf der Umsetzung der auf EU-Ebene beschlossenen Strategie und des auf Bundesebene verabschiedeten Maßnahmenpakets in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Gesundheitsversorgung, Antidiskriminierung sowie der Finanzierung dieser Maßnahmen. Die Umsetzung der meisten Unterstützungs- und Förderungsprogramme ist in vielen Aspekten Aufgabe der jeweiligen Bundesländer.

Wir haben daher durch unseren Antrag im Bildungsausschuss einen Staatsvertrag zwischen dem Landesverband Sinti und Roma und der Staatsregierung eingebracht. Unser Antrag ist nun mit der Zustimmung aller Fraktionen umformuliert. In Baden Württemberg und Hessen gibt es bereits solche Staatsverträge, die die Stärkung der Landesverbände vorsehen und die Rechte der Sinti und Roma stärken. In Schleswig-Holstein ist die Achtung der Rechte der Sinti und Roma als einer der vier Minderheiten im nördlichen Bundesland in der Verfassung des Landes verankert.

Wir haben mit unserem Antrag den Handlungsbedarf aufgezeigt und werden die Berichterstattung der Staatsregierung  kritisch unter die Lupe nehmen.