Schulpflichtigen Flüchtlingskindern wird Zugang zum Bildungssystem verweigert

<p>40 schulpflichtige Kinder in Bamberg, 39 allein aus München in Manching: Bei der zwangsweisen Umsiedelung von Hunderten teilweise langjährig in Bayern lebenden Flüchtlingen aus den Westbalkanstaaten&nbsp; verstößt die CSU-Regierung nach Ansicht der flüchtlingspolitischen Sprecherin der Landtags-Grünen, <strong>Christine Kamm</strong>, massiv gegen Kindergrundrechte. Sie verweist auf geltendes EU-Recht (Art. 14 Abs. 2 S.

15. Dezember 2015

1 RL 2013/33/EU), wonach „der Zugang zum Bildungssystem … nicht um mehr als drei Monate, nachdem ein Antrag auf internationalen Schutz von einem Minderjährigen oder in seinem Namen gestellt wurde, verzögert werden“ dürfe.

„Das Herausreißen von jahrelang bei uns lebenden und die Regelschule besuchenden Kindern und die Überstellung in eine große Erstaufnahmeeinrichtung ist nicht nur unmenschlich und unsinnig, da es bisherige Integrations- und Schulleistungen zunichtemacht, sondern auch rechtswidrig“, unterstreicht Christine Kamm. Das Unterrichtsangebot in den Rückkehreinrichtungen sei äußerst reduziert und mit einem normalen Schulangebot  nicht vergleichbar.

Rechtliche Konflikte sieht sie auch bezüglich der möglicherweise bereits erfolgten Arbeitsaufnahme der langjährig Geduldeten auf die CSU-Regierung zukommen. Hier schreibe EU-Recht (Art. 15 Abs. 1 RL 2013/33/EU) vor, dass – solange noch keine behördliche Entscheidung getroffen wurde – spätestens neun Monate nach Antragstellung der Arbeitsmarktzugang gewährt werden müsse. „Auch hier bewegt sich die CSU-Regierung auf dünnem Eis“, konstatiert Christine Kamm. Sie sieht in dem momentan angewandten Rückführungsverfahren „diverse rechtliche Unwägbarkeiten“, die dadurch verschärft würden, dass den Betroffenen kein Zugang zu angemessener rechtlicher Beratung gewährt würde. „Dieses Vorgehen ist eines Rechtsstaats wie Bayern nicht würdig."

Die aktuelle AzP zu den Umsiedelungsmaßnahmen finden Sie hier!