Flüchtlingskinder: CSU missachtet Grundrechte

<p>Erneut gab es im Landtag Streit über den Umgang mit Flüchtlingen. Mehrere Familien wurden zwangsweise in die „Aufnahme- und Rückführungseinrichtungen“ in Bamberg und Manching verlegt, obwohl sie bereits in Gemeinschaftsunterkünften gelebt hatten oder sogar dezentral untergebracht worden waren.&nbsp;&nbsp;</p>

11. Dezember 2015

Am Donnerstag, dem 10. Dezember, wurde im Landtag unser Antrag (Drs. 17/9372) beraten, der forderte, die Rückführungseinrichtungen in Erstaufnahmeeinrichtungen umzuwandeln. „Unmenschlich und dumm“ nennt die flüchtlingspolitische Sprecherin unserer Fraktion, Christine Kamm, diese Zwangsumsiedelungen. Die Einrichtungen in Bamberg und Manching waren von der CSU-Regierung eingerichtet worden, weil diese im Sommer dieses Jahres davon sprach, dass viele Personen insbesondere aus dem Westbalkan nach Bayern kämen. Dies war und ist jedoch so nicht der Fall. Somit sind die Einrichtungen in Bamberg und Manching nicht ausgelastet und diese Einrichtungen wurden von der CSU-Staatsregierung geschaffen, obwohl sie nicht benötigt werden.

Um dies zu kaschieren, werden nun viele Menschen dorthin verlegt. Auf die betroffenen Menschen wirken diese Bescheide verheerend. Es wurde völlig ignoriert, wie lange diese Familien bereits vor Ort gewohnt haben, ob Kinder in den örtlichen Schulen eingeschult waren, ob Berufstätige oder Auszubildende davon betroffen waren, oder sonstige weitere Integrationsleistungen erbracht wurden.

Diese Umverteilungen aus dem Gemeinschaftssystem zurück in die Ankunfts- und Rückführzentren entbehren zudem jeglicher Rechtsgrundlage und sind daher umgehend zu stoppen. Vorgenommene Umverteilungen sind rückgängig zu machen, um die geregelte Fortsetzung des Schulbesuchs, der Ausbildung oder der Erwerbstätigkeit zu ermöglichen. Auch innerhalb des Erstaufnahmesystems und des Gemeinschaftsunterkunftssystems sollten behördlich angeordnete Umverlagerungen von Asylsuchenden auf ein Minimum beschränkt werden, denn sie verhindern Integrationsbemühungen.

Christine Kamm sieht bei dieser Maßnahme möglicherweise auch die Menschenrechte der Betroffenen tangiert. „Was ist mit den Kindern und deren Anspruch auf Schulbildung? In den Kommunen gehen sie in die Regelschule, in den Rückführungseinrichtungen gibt es keine oder nur punktuelle Unterrichtsangebote. Damit werden die Grundrechte der Kinder missachtet!“

Die Landtags-Grünen fordern den sofortigen Stopp dieser inhumanen und rechtlich unzulässigen Verfahrensweise. „Wenn die Rückführzentren nicht ausgelastet sind, kann man sie in reguläre Erstaufnahmeeinrichtungen umwandeln und damit provisorische und ungute Turnhallenlösungen endlich beenden“, fordert Christine Kamm.

Trotz all dieser Argumente haben CSU und FW den grünen Dringlichkeitsantrag abgelehnt – die SPD hat sich enthalten, weil sie größere Rücksicht auf ihre Beteiligung an der Koalition auf Bundesebene als auf die Grundrechte der Flüchtlinge nehmen wollte.

Die Plenarrede von Christine Kamm finden Sie hier!