Das neue bayerische Abschiebegefängnis: Besuch in der JVA Mühldorf

<p><strong>Bei unserem Besuch des neuen bayerischen Abschiebegefängnisses in Mühldorf am Inn zeigten sich die menschliche Härte unseres Asylsystems, aber auch erhebliche tagtägliche Probleme.</strong> Die Vorgaben des EUGH zum Schutz der Menschen, die nichts verbrochen haben, sondern sich lediglich widerrechtlich in Deutschland aufgehalten haben, können in einem lediglich umgewidmeten Gefängnis nicht erfüllt werden.

18. Juli 2014

Die Justizvollzugsbediensteten, die sich bislang um die Resozialisierung von Straftätern gekümmert haben, sehen sich zudem einer neuen psychisch sehr belastenden neuen Aufgabe gegenüber. 

Für die Abschiebehäftlinge stellt die Inhaftierung in der Einrichtung Mühldorf eine persönliche Extremsiutation dar. Die Betroffenen werden inhaftiert, ohne dass sie überhaupt nachvollziehen können, welche „Strafe“ sie begangen haben.  Alleine, oft von der Flucht traumatisiert, in einem fremden Land, oftmals ohne die Möglichkeit sich zu verständigen, müssen sie in der JVA-Mühldorf, die auch nach dem Umbau eindeutig den Charakter eines Gefängnisses besitzt,  in der Angst vor der Rückkehr in das Land, aus dem sie geflohen sind, ausharren. Andere haben mehrere Jahre in Deutschland illegal  gelebt und haben keinen Bezug mehr zu ihrem Heimatland.

In ihrer Verzweiflung greifen die Inhaftierten auch zu drastischen Mitteln und selbstschädigende Handlungen. Für die Justizvollzugsbeamten stellen solche Situationen eine enorme persönliche Belastung dar, auf die sie nicht ausreichend vorbereitet wurden. Krisenhafte Situationen oder Verständigungsprobleme aufgrund der Sprachbarrieren sind neue Herausforderungen, der sich die  Justizvollzugsangestellten zusammen mit  drei zusätzliche SozialpädagogInnen stellen müssen. Letztere sind nur befristet eingestellt, was verunsichert.

Ein weiteres Problem, stellt das Fehlen fester Dolmetscherspools und der psychiatrischen Betreuung dar. Im Bereich der psychiatrischen Versorgung wird nun eine Zusammenarbeit mit der In-Salzach-Klinik angestrebt.
Als besonders kritisch zu sehen, ist die Tatsache, dass Gefangene teils mit erheblichen kriminellen Hintergrund nach ihren Aufenthalt in normalen Vollzug oder Menschen, die wegen der Gefährdung der inneren Sicherheit abgeschoben werden sollen, ebenfalls in dem Abschiebegefängnis untergebracht werden, teilweise auch ohne dass die Leitung und MitarbeiterInnen über diesen Hintergrund informiert werden.

Die Kommunikation der Flüchtlinge zu Außenwelt, d.h. zu ihren Verwandten und Freunden, aber auch zu ihren AnwältInnen ist durch die auf zwei Tagen in der Woche mit je zwei Stunden beschränkten telefonische Dienst unzureichend. Nicht nachvollziehbar ist, dass nicht ganztags ein Telefonzugang besteht und nach wie vor keine Möglichkeit, das Internet zu benutzen. Dies und anderes widerspricht ganz eindeutig den Vorgaben des EuGH.

Daneben werden Flüchtlinge, die im Rahmen der Dublin-Verordnung abgeschoben werden sollen, in der Abschiebehaft untergebracht. Haft ist im Dublin-Verfahren unzulässig, da laut der europäischen Rückführungsrichtlinie ernsthafte Fluchtgründe vorliegen müssen. Diese Gründe sollen durch die nationalen GesetzgeberInnen definiert werden. Für Dublin-Fälle gibt es bislang in Deutschland jedoch noch keine rechtlich verbindliche Definition, welche Gründe dies sein sollen. Bemerkenswert ist, dass in über 130 Fällen – bei bislang 337 Abschiebehäftling der Insasse per Gerichtsverfügung wieder in der Freiheit entlassen werden musste. In Bayern wird offenbar in großem Stil grundlos inhaftiert!

Eine Justizvollzugsanstalt ist kann nicht zur Verwahranstalt für Flüchtlinge umfunktioniert werden. Wir setzen uns dafür ein, dass die Vorgaben des EUGH umgesetzt werden, und dafür sorgen, Abschiebehaft nur das Mittel allerletzter Wahl sein wird. Meldeauflagen für ausreisepflichtige Flüchtlinge reichen in der Regel aus.