Ausbildungsumlage für Pflegekräfte: CSU lehnt Grüne Forderung ab

Am 11.11.2014 wurde im Ausschuss für Gesundheit und Pflege der Antrag der Grünen Landtagsfraktion zur Einführung einer verpflichtenden Ausbildungsumlage zur solidarischen Finanzierung der betrieblichen Ausbildung behandelt. Wir fordern bereits seit Februar 2014, dass die Träger von Einrichtungen, die ausbilden, <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000001/0000000476.pdf">dafür nicht bestraft werden dürfen</a>.

14. November 2014

Derzeit müssen ausbildende Betriebe ihre Ausbildungskosten auf die Pflegesätze umlegen und haben somit höhere Kosten als Betriebe ohne Altenpflege-Azubis. Dadurch entsteht den ausbildenden Betrieben ein unzumutbarer Wettbewerbsnachteil gegenüber Betrieben, die nicht ausbilden.

Die CSU konnte sich auf Grund der Formulierung „Wir fordern die Staatregierung auf, dass…“ nicht durchringen, unserem Antrag zuzustimmen. Die Folge ist, dass es keinen Beschluss für die Einführung einer Ausbildungsumlage gibt.
Die lang erwartete Studie des Instituts für Gerontologie an der Technischen Universität Dortmund, die das bayerische Gesundheitsministerium selbst in Auftrag gegeben hatte und die im Ausschuss vorgestellt wurde, hat klar gezeigt, dass die Einführung einer Ausbildungsumlage rechtlich möglich ist, da weniger Pflegekräfte ausgebildet als langfristig in Bayern nötig sein werden.

Das Gutachten bestätigt unsere Auffassung, dass eine Ausbildungsumlage der richtige Weg ist, um ausbildende Pflegeeinrichtungen künftig nicht mehr zu benachteiligen.

Es bleibt zu hoffen, dass das Gesundheitsministerium wirklich den dringenden Handlungsbedarf erkannt hat und dem Mangel an Auszubildenden endlich gegensteuern will.