Schulbesuch an privater Förderschule muss unentgeltlich bleiben

<p><strong>Thomas Gehring: Keine Benachteiligung von Eltern mit Kind mit Behinderung!</strong> Wir fordern die Staatsregierung auf, eine dauerhafte Lösung für das Schulgeld für private Förderschulen zu finden. "Im Moment herrscht <a href="http://www.sueddeutsche.de/bayern/neues-gesetz-eltern-behinderter-kinder-sollen-schulgeld-zahlen-1.2032921">pure Verunsicherung</a>", erklärt unser schulpolitischer Sprecher.<br>

07. Juli 2014


Bis 2006 wurde das Schulgeld für private Förderschulen von den Landkreisen und ab 2006 von den Bezirken im Rahmen der Eingliederungshilfe übernommen. Das Bundessozialgericht urteilte 2012, dass der Unterrichts- und Bildungsbereich eine dem Staat außerhalb des Sozialhilferechts übertragende Aufgabe im Schulbereich, also Aufgabe der Länder sei."Wir brauchen eine dauerhafte Lösung und klare Vorgaben, wie künftig das Schulgeld geregelt wird", so Thomas Gehring. Dabei dürften Eltern mit einem Kind mit Behinderung gegenüber anderen Eltern nicht benachteiligt werden. "Der Staat muss seine Aufgabe im Schulbereich wahrnehmen und weiterhin dafür sorgen, dass der Schulbesuch an einer privaten Förderschule unentgeltlich ist."

lmo