Richterspruch verpflichtet nicht zum Startbahnbau

<p><strong>3. Start- und Landebahn am Münchner Flugfhafen: Christian Magerl fordert zügige Behandlung der Massenpetition im Wirtschaftsausschuss des Landtags. </strong>Zum Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs in Sachen 3. Startbahn erklärt unser umweltpolitischer Sprecher: "Wir nehmen das Urteil und insbesondere die Nichtzulassung der Revision mit großem Bedauern zur Kenntnis. Dieser Richterspruch verpflichtet aber niemanden eine dritte Startbahn zu bauen.</p>

19. Februar 2014

Diese Entscheidung muss auf politischer Ebene einstimmig von den Gesellschaftern gefällt werden. Wir appellieren an den derzeitigen und künftigen Stadtrat von München, den Bürgerentscheid weiterhin zu akzeptieren. Darüber hinaus fordern wir eine zügige Behandlung der durch das Aktionsbündnis AfgeMUCkt und den Bund Naturschutz initiierten Massenpetition gegen die Dritte Start- und Landebahn im Wirtschaftsausschuss des Landtags.

80.000 Bürgerunterschriften dürfen nicht ignoriert werden. Wir erwarten nun auch von Ministerpräsident Seehofer, dass er sich noch vor der Kommunalwahl eindeutig positioniert."


Flugverkehr und dritte Startbahn: Anträge, Anfragen und Gesetzentwürfe