CSU-Staatsregierung versagt beim Gewässerschutz

<p><strong>Die europäische Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verlangt den Schutz der Gewässer vor schädlichen Substanzen.</strong> Die Situation der bayerischen Gewässer hat sich seit dieser Zeit ständig verschlechtert. Trotzdem verweigert die CSU-Staatsregierung den von allen ExpertInnen geforderten gesetzlichen Schutz durch Gewässerrandstreifen.</p>

17. April 2015

Nur knapp 10% der bayerischen Flüsse erreichen bis 2021 den von der EU vorgeschriebenen „Guten Zustand“. Damit steuert Bayern unausweichlich auf ein Vertragsverletzungsverfahren mit teuren Strafen zu, weil es die europäische Wasserrahmenrichtlinie nicht einhält. Schuld daran sind neben der Begradigung der Flüsse und Bäche der Eintrag von Dünger, Pestiziden und Sedimenten aus der Landwirtschaft. Genau gegen diesen Eintrag schädlicher Substanzen gäbe es ein recht einfaches Mittel, das in bereits 15 von 16 Bundesländern Anwendung findet: gesetzlich geschützte Gewässerrandstreifen. Genau dies fordert ein Grüner Gesetzentwurf zum Bayerischen Wassergesetz.

Die CSU lehnt diese Schutzmaßnahme ab und setzt weiter auf erwiesenermaßen weitgehend wirkungslose freiwillige Vereinbarungen. „Es ist ein Armutszeugnis bayerischer Umweltpolitik, dass man den Schutz unserer Gewässer einer Klientelpolitik opfert“ so der Vorsitzende des Umweltausschusses Dr. Christian Magerl.