Kommunale Fragen

„Spiegelbildlichkeit“ bei Ausschussbesetzungen sicherstellen

<p><strong>"Damit ist bei Gericht ein altbekanntes Problem aufgeschlagen",</strong> sagt unser kommunalpolitische Sprecher Jürgen Mistol zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg, der CSU im Kreistag im Landkreis Rottal-Inn einen Sitz abzuerkennen. <br>

18. Dezember 2014


"Die Kommunalgesetze schreiben bislang kein bestimmtes Verfahren vor, durch das die angestrebte ‚Spiegelbildlichkeit‘ bei der Bildung und Besetzung kommunaler Ausschüsse dem Stärkeverhältnis der im jeweiligen Kommunalgremium vertretenen Parteien und Wählergruppen sichergestellt werden soll."

Die kommunalen Vertretungsorgane können bisher das Verfahren durch Mehrheitsbeschlüsse in ihren Geschäftsordnungen selbst regeln. Durch die Anwendung des Verfahrens nach d’Hondt (Höchstzahlverfahren) sowie über die Festlegung der Ausschussgröße kam es im Kreisausschuss Rottal-Inn zu massiven Verzerrungen der ‚Spiegelbildlichkeit‘ und zu einer extremen Benachteiligungen kleinerer Fraktionen und Gruppen. "An diesem Fall sieht man wieder einmal, dass es beim D'Hondt-Verfahren zu den gröbsten Ungerechtigkeiten kommen kann", so Jürgen Mistol und Rosi Steinberger, Abgeordnete aus Niederbayern, fügt hinzu: "Auch in Niederbayern muss sich das Wahlergebnis in der Sitzverteilung niederschlagen. Die unterlegenen Kreistagsfraktionen in Rottal-Inn müssen dieses Urteil akzeptieren und zukünftig sachlich in der richtigen Ausschussverteilung zusammenarbeiten."

Wir haben das Problem der Verzerrung bei Sitzzuteilungen und der Benachteiligung kleinerer Gruppen schon längst erkannt und einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Ziel, dass die Sitzverteilung auch in den Ausschüssen nur mehr nach den Verfahren Hare/Niemeyer oder Sainte-Laguë/Schepers vorgenommen werden darf. Jürgen Mistol: "Die CSU hat unsere Initiative abgelehnt. Aber wir werden das Thema bei nächster Gelegenheit wieder auf die Tagesordnung bringen."

lmo