Integration und Migration

Grüne Klage gegen CSU-Ausgrenzungsgesetz wird verhandelt

Gülseren Demirel: „Integration wird verhindert statt gefördert“

28. Oktober 2019

Am Dienstag, 29.10.2019, werden um 10.30 Uhr am Bayerischen Verfassungsgerichtshof die Klagen der Landtags-Grünen und der Landtags-SPD gegen das Ende 2016 verabschiedete Bayerische Integrationsgesetz (BayIntG) verhandelt. „Das Ausgrenzungsgesetz wurde gegen den Widerstand der Opposition und der meisten mit dem Thema befassten Verbänden durchgepeitscht“, erklärt die Sprecherin für Asyl, Migration und Flucht, Gülseren Demirel, die der mündlichen Verhandlung im Justizpalast beiwohnen wird. Vor Gericht werden die Landtags-Grünen vertreten von dem Erlanger Rechts-Professor Dr. Andreas Funke, der in seiner über 50-seitigen Klageschrift zahlreiche Rechtsverstöße auflistet.

„Der schwammige und unzureichend festgelegte Begriff der Leitkultur, den die CSU aus rein ideologischen Gründen eingeführt hat, verstößt gegen das Rechtsstaatsprinzip“, so Gülseren Demirel. „Nicht nur Migrantinnen und Migranten, auch Unternehmen und Medien werden zu diesen völlig blödsinnigen Leitkult verpflichtet. Integration wird hier verhindert statt gefördert.“

Zudem fehlt die Gesetzgebungskompetenz. „Dieses handwerklich missratenen Gesetz enthält – neben inhaltlichen – auch zahlreiche fachliche Rechtsverstöße“, sagt Gülseren Demirel. „Das Gesetz stellt die Ausgrenzung nach vorne und ist damit unvereinbar mit der Regelung des Bundes, die auf Partizipation abzielt.“

Im Anhang finden Sie die Klageschrift und die Zusammenfassung der Klage.