Einlagerungs-Stopp für bayerische Zwischenlager!

<p><strong>Martin Stümpfig: Aktiv Gefahren minimieren statt Gerichtsurteil abwarten.</strong> Die Aufhebung der Genehmigung für das atomare Zwischenlager in Brunsbüttel durch das Bundesverwaltungsgericht muss Folgen für die bayerischen Zwischenlager haben. Mit dem Urteil steht fest, dass die Sicherheit des atomaren Zwischenlagers nicht nachweisbar sei. "Ich bin mir sicher, dass diese Erkenntnis auch für die anderen elf deutschen Zwischenlager, die vor rund zehn Jahren gebaut wurde, gültig ist", erklärt unser Sprecher für Energie und Klima, Martin Stümpfig.

19. Januar 2015

"Die bayerischen Zwischenlager in Ohu, Grafenrheinfeld und Gundremmingen weisen sogar einen noch schlechteren Sicherheitsstandard auf als das in Brunsbüttel."

Denn in Bayern habe man im Vertrauen auf die Stabilität der Castoren die Hallen mit noch dünneren Mauern beantragt und genehmigt bekommen. „Ich gehe davon aus, dass ein Widerruf der Genehmigung gerichtlich erstritten werden kann.“ Wie in Schleswig-Holstein müsse dann die bestehende Lagerung per Notverordnung vorübergehend geduldet und eine zusätzliche Einlagerung verboten werden. 

Wir fordern einen sofortigen Einlagerungs-Stopp von Castoren in die drei bayerischen Zwischenlager. „Das bayerische Umweltministerium als Atomaufsichtsbehörde darf nun nicht warten, bis es von den Gerichten zu diesem Schritt getrieben wird, sondern muss selbst aktiv werden und die Gefahren minimieren“, so Martin Stümpfig. Zudem müssten die Betreiber der Zwischenlager, EON und RWE, neue Genehmigungen beantragen, die einen wirksamen Schutz vor äußeren Einwirkungen gewährleisten und dabei die neuesten und zukünftig zu erwartenden technischen Möglichkeiten wie panzerbrechende Waffen und Flugzeuge berücksichtigen. „Die neuen Genehmigungsverfahren müssen sich stärker an Sicherheitsfragen und weniger an Kostenfragen orientieren.“

lmo