Flüchtlinge müssen ohne Schikanen arbeiten können

<p><strong>Mit zwei <a href="/fileadmin/bayern/user_upload/ContentFiles/antraege_179924_179929.pdf">Anträgen</a> hat sich die Grüne Landtagsfraktion dafür eingesetzt, dass Schikanen gegen Flüchtlinge, die arbeiten wollen oder eine Ausbildung machen, abgeschafft werden</strong>. Dabei geht es zum einen um Personen aus so genannten sicheren Herkunftsländern und zum anderen um eine Einschränkung der so genannten Residenzpflicht.<br>

11. März 2016


Mit dem Antrag „Sicherheit für Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse mit Flüchtlingen herstellen“ reagieren wir auf die weit verbreitete Unsicherheit bei ArbeitgeberInnen, die Flüchtlinge beschäftigen. Es ist nicht möglich abzuschätzen, welche Staaten in ein paar Monaten oder einem halben Jahr nun als sogenannte sichere Herkunftsstaaten gehandelt werden. Für bestehende Arbeitsverhältnisse hat die Einstufung eines Herkunftslandes als sicher für ArbeitnehmerInnen derzeit bedauerlicherweise zur Folge, dass Arbeitsverhältnisse nicht fortgeführt werden dürfen und Ausbildungsverhältnisse möglicherweise unterbrochen werden müssen.

Viele ArbeitgeberInnen sind nun verunsichert und nicht mehr wie im bisherigen Umfang dazu bereit, Asylsuchende aus den unterschiedlichsten Ländern in Arbeit oder Ausbildung zu integrieren. Dies könnte dadurch verhindert werden, dass eine Stichtagsregelung  eingeführt wird, nach der jeweils zumindest Asylsuchende, welche vor der Einstufung eines Landes als sicher nach Deutschland geflüchtet sind, nicht von den Neuregelungen betroffen sind. Auf alle Fälle sollten bestehende Arbeitsverhältnisse bis zur Klärung des Aufenthaltsstatus und Ausbildungsverhältnisses entsprechend der 3-plus-2-Regelung fortgeführt werden können.

Bei der Beratung im Rechtsausschuss des Landtages wurde dies von der CSU kategorisch abgelehnt, da dies dazu führen würde, dass viele Menschen aus der ganzen Welt nach Deutschland gelockt würden und da derartige Regelungen nur auf Bundesebene getroffen werden könnten.

Christine Kamm, integrationspolitische Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag, kritisierte diese Haltung der CSU. „Es ist ärgerlich, dass durch diese Regelungen vor allem in Bayern die Integration in den Arbeitsmarkt zusätzlich und sinnlos erschwert wird. Dies ist überdies ein Verstoß gegen die europäische Aufnahmerichtlinie, die Flüchtlingen nach 9 Monaten Aufenthalt ein Recht auf Arbeit einräumt. Wir werden uns weiter für das Recht auf Arbeit einsetzen.“

Mit einem zweiten Antrag hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dafür eingesetzt, dass die Residenzpflicht nicht länger verhindert, dass Flüchtlinge sich in den Arbeitsmarkt integrieren können. Durch die Änderungen wird die Residenzpflicht seit 17. November 2015 wieder auf den Landkreis eingeengt, was in vielen Fällen die Teilnahme von Integrationskurs- oder Sprachangeboten, Verwandtschaftsbesuchen und auch Arbeitsaufnahmen auch dann wieder von speziellen Einzelgenehmigungen der Ausländerbehörden abhängig macht, auch dann, wenn der Lernort oder Arbeitsplatz nur wenige Kilometer von der zugewiesenen Gemeinschaftsunterkunft entfernt sind.

Die neuen Regelungen verhindern Integrationsleistungen von Asylsuchenden. Christine Kamm, integrationspolitische Sprecherin der Grünen Landtagsfraktion, fordert darum, dass dies abgeschafft wird. „Weniger Bürokratie für mehr Integration!“, so Christine Kamm.

Allerdings hat dennoch die CSU auch diesen Antrag abgeblockt.

Zum Antrag „Sicherheit für Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse mit Flüchtlingen herstellen“
Zum Antrag "Wohnsitzauflagen dürfen die Arbeitsaufnahme von Flüchtlingen nicht verhindern"