CSU-Integrationsgesetz ist Raushaltegesetz - Margarete Bause und Christine Kamm: „Gesetz schließt nicht ein, sondern aus“

<p>München (24.2.2015/lmo). „Der Gesetzentwurf ist der untaugliche Versuch, den ideologischen Begriff der Leitkultur in Gesetzesform zu pressen“, erklärt die Fraktionsvorsitzende der Landtags-Grünen, <strong>Margarete Bause</strong>. „Ein Dokument der Unverbindlichkeit, Widersprüchlichkeit und Stigmatisierung.“ Ziel eines Integrationsgesetzes müsse sein, Teilhabe zu ermöglichen, dieses „Raushaltegesetz schließt aber bestimmte Gruppen von Zugewanderten nicht ein, sondern aus.“ <br>

24. Februar 2016


Als Beispiel für Stigmatisierung sieht die Sprecherin für Asylpolitik und Integration, Christine Kamm die Änderung des Polizeiaufgabengesetzes. Hier würden Asylbewerberunterkünfte zu ‚gefährlichen Orten‘ erklärt, an denen die Polizei dann erweiterte Rechte habe. „Damit werden Unterkünfte von Flüchtlingen so behandelt wie Verbrechensschwerpunkte. Hier wird bewusst stigmatisiert anstatt integriert.“

Bei der Bildung gebe es weder einen Rechtsanspruch noch eine verlässliche Finanzierungszusage für die zu Recht eingeforderte Teilnahme an Sprach- und Integrationskursen.

In Teilen halten die Landtags-Grünen den CSU-Gesetzentwurf für verfassungswidrig. So versuche die CSU-Regierung das Strafrecht durch ein Landesgesetz auszudehnen, „das ist ein Verstoß gegen die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes“. Margarete Bause: „Wir werden einen eigenen Gesetzentwurf vorstellen, der zeigen soll, wie Integration richtig geht.“