Untersuchungsausschuss "Labor": Lügengebäude bricht krachend zusammen

<p><strong>An den letzten beiden Sitzungstagen stellte sich heraus, dass die damalige Justizministerin Beate Merk und der Generalstaatsanwalt aus München in einer Antwort auf eine Anfrage unserer Fraktion aus dem Jahr 2010 <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP16/Drucksachen/Schriftliche%20Anfragen/16_0004001.pdf">die Unwahrheit behauptet haben</a>.</strong> "Damit erleben wir im Untersuchungsausschuss gerade den Zusammenbruch eines Lügengebäudes", stellt Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss, fest.

02. Oktober 2015

Klar widerlegt ist inzwischen die zweimalige Behauptung, dass die Generalstaatsanwaltschaft München keinerlei Weisungen an die bei den Ermittlungen zur betrügerischen Abrechnung von Speziallaborleistungen sachleitenden Staatsanwältinnen und Staatsanwälte gegeben habe.

Der damals mit dem Fall befasste Staatsanwalt Andreas Harz musste insgesamt acht mündlichen Anweisungen Folge leisten, die sich maßgeblich auf das Verfahren ausgewirkt haben. So wurde ihm beispielsweise untersagt, verjährungsunterbrechende Maßnahmen zu treffen, damit die diejenigen Ärztinnen und Ärzte, die aufgrund des „Pilotverfahrens“ zunächst nicht weiterverfolgt wurden, nicht straflos davonkommen würden. Selbst in die verfahrensbeendende Absprache im Fall Staatsanwalt H. war die Generalstaatsanwaltschaft eingebunden, wie am Dienstag Richterin Brigitte Schroeder, die damalige Vorgesetzte von Andreas Harz darlegte. „Das wurde uns im Mai 2014 im Verfassungsausschuss noch völlig anders kommuniziert“, moniert Sepp Dürr.

Wieder einmal ist es Beate Merk, die hier mehr als nur ins Zwielicht gerät. Es stellt sich die Frage, ob sie die Abgeordneten wissentlich belogen hat oder ob sie einfach nur unfähig ist, ein Ministerium zu führen. Sepp Dürr: „Diese Frage muss sie dem Landtag umgehend beantworten.“