Bauen und Wohnen

Gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen fördern

Gemeinwohl ernst nehmen

05. Dezember 2019

Der Begriff „Gemeinwohl“ gewinnt in der wohnungspolitischen Debatte wieder an Bedeutung. Hintergrund sind die zunehmend angespannten Wohnungsmärkte und der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Regionen Bayerns mit entsprechenden sozialen Auswirkungen. Zudem differenzieren sich die Lebensentwürfe und damit auch die Wohnwünsche mehr und mehr aus: gemeinschaftliches Wohnen, die Verbindung von Wohnen und Arbeiten oder auch Wohnformen mit sozialem oder kulturellem Anspruch werden zunehmend nachgefragt. Gerade das genossenschaftliche Wohnen zeichnet sich nicht nur als wirtschaftliche Unternehmensform aus, sondern gleichermaßen durch Solidarität und gemeinsame Verantwortung. Als dritte Säule der Wohnraumversorgung - neben dem selbst genutzten Wohneigentum und dem Wohnen zur Miete - leistet es seit jeher einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Schaffung bezahlbaren Wohnraums sowie zur Bildung stabiler Nachbarschaften. Gemeinschaftliche Wohnprojekte können in Form von Genossenschaften, aber auch in anderen Eigentumsformen wie Mietergruppen, Baugemeinschaften oder Mietshäusersyndikate realisiert werden. Um gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte zu stärken, hat die Grüne Landtagsfraktion deshalb ein Antragspaket in den Landtag eingebracht. Ziel ist es, durch Beratungsangebote, Gründungsförderungen, Bereitstellung von Grundstücken sowie im Rahmen der bestehenden staatlichen Förderungen das Angebot für solche Wohnformen auszuweiten.  Dadurch können viele neue bezahlbare Wohnungen im Freistaat entstehen.

Hier unser Antragspaket dazu:
Antrag I: Staatseigene Grundstücke für alternatives Wohnen
Antrag II: Förderung zum Ankauf von Genossenschaftsanteilen​​​​​​​
Antrag III: Förderung von Gründungsgutachten für neue Genossenschaften
Antrag IV: Landesweite Beratung für gemeinschaftliches Wohnen​​​​​​​
Antrag V: Weiterentwicklung der Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage​​​​​​​
Antrag VI: Förderung von Gruppenwohnungen sowie Gemeinschafts- und Infrastrukturräumen​​​​​​​