Sozialpolitik

Schülerbeförderung in Bayern: Mindestlohn ermöglichen

<p><strong>Wir erwarten bei der Einhaltung des gesetzlich ab 2015 vorgeschriebenen Mindestlohns von 8,50 Euro große Probleme, wenn es um die Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung in Bayern geht.</strong> "Die Fahrdienste, die die Beförderung übernehmen, geraten mit der Umsetzung des Mindestlohns in große finanzielle Schwierigkeiten", erklärt Kerstin Celina, Sprecherin für Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik. "Wir fordern die Schulträger auf, zeitnah neue Verträge auszuhandeln, um die Fahrdienste nicht auf den erhöhten Personalkosten sitzen zu lassen."<br>

18. Dezember 2014


Die Busfahrten für SchülerInnen mit Behinderung übernehmen in der Regel die großen Rettungsdienste wie das Bayerische Rote Kreuz, der Johanniter Unfalldienst, der Arbeiter Samariter Bund oder die Malteser. Bei dem jetzigen Finanzierungsvorschlag befürchten diese jedoch hohe finanzielle Risiken und Verluste, wenn sie den BusbegleiterInnen und BusfahrerInnen in Zukunft den Mindestlohn bezahlen.

Die BusbegleiterInnen würden derzeit über eine Kostenpauschale von 7,65 Euro pro Einsatzstunde vom Kultusministerium refinanziert. "Der tatsächliche Bruttostundenlohn, der dem Fahrer zur Zeit gezahlt werden kann, ist aber je nach Höhe der veranschlagten Nebenkosten deutlich niedriger, manchmal beträgt er gerade einmal fünf bis sechs Euro", so Kerstin Celina. "Mit der  geplanten pauschalen Erhöhung auf neun Euro bin ich nicht zufrieden, denn damit können weder die Sozialversicherungskosten noch sonstige Personalkosten bei einem Mindestlohn von 8,50 Euro finanziert werden." Gesetzliche Urlaubsansprüche, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber würden bei der Kostenpauschale nicht berücksichtigt. "Die Zuwendungen müssen so erhöht werden, dass ein Mindestlohn ausgezahlt werden kann. Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein."

Das gleiche Problem falle bei der Bezahlung der BusfahrerInnen an. Hier würden die privaten Schulträger Beförderungsverträge mit den Fahrdiensten abschließen. "Wir fordern eine ordentliche und ausreichende Refinanzierung“ so Kerstin Celina. Ebenso müsse klar sein, dass Verstöße gegen die Zahlung des Mindestlohns konsequent geahndet würden. „Leider ist es so, dass derzeit weder ausreichend Personal zur Kontrolle der Einhaltung des  Mindestlohns bereitsteht noch ausreichende gesetzliche Regelungen getroffen wurden, um die tatsächliche Arbeitszeit richtig zu erfassen und so sicherzustellen, dass Mindestlöhne gezahlt werden". 

lmo