Rundfunkaufsicht muss die Gesellschaft widerspiegeln - keine CSU-Mehrheiten sichern

<p><strong>Die Gremien der Rundfunkaufsicht in Bayern entsprechen derzeit nicht den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts.</strong> Sowohl der Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien als auch der Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks müssen der staatsfernen Kontrolle und Beratung des privaten beziehungsweise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dienen.</p>

19. Juni 2015

Doch weder die Vielfalt der Gesellschaft ist dort ausreichend repräsentiert, noch sind die Aufsichtsgremien ausreichend staatsfern organisiert. Nach etlichen grünen Anträgen zur Modernisierung der Rundfunkaufsicht, die stets von der CSU abgelehnt wurden, zwingt nun die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag die CSU-Staatsregierung zum Handeln. Um das Verfahren der Neubesetzung der Gremien transparenter zu gestalten und einen umfassenden Überblick über den Änderungsbedarf zu erhalten, fand auf unsere Initiative eine gemeinsame Anhörung mit SPD und FW im Wissenschaftsausschuss des Bayerischen Landtag statt.

Die Anhörung zur Sicherung der Vielfalt und Staatsferne in den Aufsichtsgremien des Rundfunks in Bayern am 17. Juni 2015 mit den Expertinnen und Experten Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms, Prof. Dr. Christoph Degenhart und Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain hat erneut bestätigt, dass die Rundfunkaufsicht in Bayern dringend einer Reform bedarf. Sowohl der Rundfunkrat des BR als auch der Medienrat der BLM genügen nicht den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht an die Vielfalt und Staatsferne der Rundfunkaufsichtsgremien gestellt hat. Die ExpertInnen waren sich einig, dass die Staatsbank in beiden Gremien überrepräsentiert ist und sahen insbesondere die Regelung, dass die Landtagspräsidentin immer auch Vorsitzende des Verwaltungsrates des BR ist, sehr kritisch. Zudem finden sich weder im BR-Gesetz noch im BayMG bisher ausreichende Vorschriften, die verhindern, dass die gesellschaftlichen Gruppen tatsächlich nur von staatsfernen Personen vertreten werden. Sowohl im Rundfunkrat als auch im Medienrat sind Mitglieder vertreten, die von einer solchen Regelung betroffen wären - hier wird die Staatsferne definitiv nicht gewahrt.

Ulrike Gote, medienpolitische Sprecherin von Bündnis 90/ Die Grünen kritisiert diese Praxis: „Sowohl Dr. Thomas Goppel, der für die Musik-Organisationen im  Rundfunkrat des BR sitzt, aber gleichzeitig auch als Abgeordneter der CSU im Bayerischen Landtag sowie Bernd Kränzle, der für den Bayerischen Landessportverband im Medienrat vertreten ist und ebenfalls gleichzeitig Abgeordneter der CSU im Landtag ist, sind Beispiele dafür, dass die Staatsferne bisher in den Aufsichtsgremien nicht gewahrt wird. Dies darf es künftig nicht mehr geben!“ Die ExpertInnen wiesen zudem einhellig darauf hin, dass der „Versteinerung“ der Gremien bisher weder beim BR noch bei der BLM in irgendeiner Weise vorgebeugt wird.

Auch unser Kritikpunkt, dass der massive Überhang männlicher Mitglieder in den Aufsichtsgremien nicht länger toleriert werden kann, findet sich ebenfalls im Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum ZDF-Staatsvertrag wieder. Wir werden nun auf Grundlage der Ergebnisse dieser Anhörung parlamentarische Initiativen erarbeiten, um Staatsferne und Vielfalt in der Rundfunkaufsicht in Bayern künftig wirkungsvoll zu sichern