Genpollen im Honig: Bundesverwaltungsgericht drückt sich um Entscheidung

Unsere Sprecherin für Verbraucherschutz Rosi Steinberger moniert: Jeder Gartenzaunstreit wird von Gerichten ernster genommen! Enttäuschung über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zu Verunreinigungen durch gentechnisch veränderten Maispollen im Honig. „Das Gericht hat unsere Imker leider im Regen stehen lassen“, kritisiert sie die lapidare und schwer nachvollziehbare Feststellung, dass Genmais aktuell in Deutschland kein Thema sei.

28. Oktober 2013

„Natürlich brauchen wir ein Grundsatzurteil, das Klarheit schafft, wie bei künftigen Konfliktsituation die Rechtslage ist“, so Rosi Steinberger weiter.
 
Nun aber bleibe weiterhin unklar, ob künftig der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen Rücksicht auf die Imker nehmen muss, oder ob man die Imker, die ohne Genpollen produzieren wollen, dazu verdammt, vor den Genpflanzen zu flüchten. „Jeder  alberne Gartenzaunstreit wird von den Gerichten ernster genommen als die heiße Kartoffel Gentechnik“, ärgert sich Rosi Steinberger.

Der Ärger des Kläger Karl-Heinz Bablok, Imker und Sepp-Daxenberger-Preisträger, über dieses enttäuschende Urteil in einem kostspieligen Rechtsstreit sei nur zu verständlich.

Kein Schutz für Honig: So berichtet die taz über den Fall