Integration und Migration

Faire Unterkunftsgebühren für Geflüchtete

Die Staatregierung lenkt bei der Erhebung der Unterkunftsgebühren ein.

17. November 2017

Die CSU-Regierung hat bei der Diskussion im Sozialausschuss des Landtags zu unserem Antrag "Faire Unterkunftsgebühren für Asylbewerberinnen und Asylbewerber"  Lösungswege aufgezeigt, um berufstätigen Flüchtlingen, die aus den Unterkünften ausziehen dürfen, keine zusätzlichen finanziellen Belastungen auszusetzen.
Hintergrund: Im Zuge der Neufassung der Asyldurchführungsverordnung erfolgten Erhöhungen der Unterkunftsgebühren von Asylsuchenden nach §§ 23 und 24 (DVAsyl) und zwar 278,- Euro Unterkunftsgebühren + 33,- Euro Energiekosten pro erwerbstätigen Flüchtling mit einem Einkommen von über 800,- Euro.
Diese massive Erhöhung der Unterkunftsgebühren stößt bei den Betroffenen und bei ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern, auf großes Unverständnis. 311,- Euro für einen Platz in einem Mehrbettzimmer bzw. einem Container zahlen zu müssen, hielten viele für überzogen. Bei den Betroffenen handelt es sich um sogenannte "Fehlbeleger", die nicht aus der Gemeinschaftsunterkunft ausziehen könnten, weil sie beispielsweise eine Wohnung suchen. Es ist irrelevant, ob der Flüchtling in einem Einzelzimmer oder Mehrbettzimmer untergebracht ist, der Betrag ist immer derselbe.
Unsere Forderungen sind, die Rückwirkung der Gebühren auf maximal sechs Monate zu beschränken, damit Nachforderungen nicht ins Utopische gehen. Außerdem braucht es eine Staffelung der Gebühren, denn die Unterbringung in Mehrbettzimmer muss günstiger sein, als in Einzelzimmern. Die Gebühren sollten mit Augenmaß eingefordert werden, os sollten z.b. auch Ratenzahlungen möglich sein.  Es soll der soziale Frieden gewahrt werden und keine Schlechterstellung von erwerbstätigen Flüchtlingen.

Nun wird eine Informationskampagne gestartet, in der die Betroffenen Wege aufgezeigt werden, wie sie mit den hohen Kosten umgehen können. Auch bei der Erstellung neuer Bescheide wird künftig darauf hingewiesen, dass Ratenzahlungen oder Stundungen grundsätzlich möglich sind. Leider wird weiterhin an den extrem hohen Berechnungen für Mehrbettzimmer festgehalten.