Demokratie und Transparenz

Kein Auskunftsrecht 2. Klasse!

<p><strong>Staatsregierung verhindert Gleichstellung innerhalb der kommunalen Familie.</strong> Mit der Ablehnung unseres Gesetzentwurfs <a href="https://www.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP17/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000500/0000000782.pdf">zur Stärkung der kommunalen Demokratie</a> verhindert die Staatsregierung wieder einmal eine längst überfällige Gleichstellung innerhalb der kommunalen Familie.

17. Oktober 2014

Vielen, die in Kommunalparlamenten tätig waren oder sind, ist es nicht länger verständlich, dass ein Gemeinderats-, ein Stadtrats- oder Bezirksratsmitglied kein individuelles Auskunftsrecht gegenüber der jeweiligen Verwaltung hat, ein Kreistagsmitglied aber schon.

Neu ist das Problem nicht: Wir Grüne haben bereits in der 14. Legislaturperiode und zuletzt 2010 entsprechende Gesetzentwürfe eingebracht. Das Informationsrecht und die Kontrolle der Verwaltung sind die Kernelemente des unmittelbar demokratisch legitimierten Mandats. Dass die CSU - bei immerhin einer Enthaltung - der längst überfälligen Änderung im Bayerischen Kommunalrecht nicht zustimmen will, belegt wieder einmal ihr tiefgreifendes Misstrauen gegenüber einer offenen, transparenten und modernen Verwaltungskultur.

In den Kommunalverfassungen anderer Bundesländer ist es eine Selbstverständlichkeit, dass auch den einzelnen MandatsträgerInnen neben dem Kollegialorgan als Ganzem ein individuelles Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht zugebilligt wird – und zwar nicht nur durch eine Regelung in der Geschäftsordnung und damit nur kraft Mehrheitsentscheidung, sondern kraft Gesetzes. Andernfalls besteht die Gefahr, dass Minderheiten durch Mehrheitsbeschluss von Informationen ausgeschlossen werden können.