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Weniger Straftaten gegen Kommunalpolitiker*innen
06. Oktober 2026
Starker Anstieg bei Politikerbeleidigungen
Antworten auf Initiativen der Landtags-Grünen: 125 politisch motivierte Straftaten und sieben Gewalttaten gegen Kommunalpolitiker*innen im Jahr 2025 | Bereits 46 Fälle von Politikerbeleidigung im ersten Halbjahr 2026
Aus der Antwort auf eine Anfrage (Anhang) sowie einem von den Landtags-Grünen beantragten Bericht zur Strafverfolgung im Bereich der Politikerbeleidigung (Anhang) ergibt sich ein differenziertes Bild zur Situation von Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitikern in Bayern:
Die Zahl politisch motivierter Straf- und Gewalttaten gegenüber Kommunalpolitikerinnen und -politikern ist 2025 deutlich gesunken. Gleichzeitig liegen die Ermittlungsverfahren wegen Politikerbeleidigung mit Kommunalbezug seit Jahren auf hohem Niveau – und steigen im ersten Halbjahr 2026 deutlich an.
Die wichtigsten Zahlen im Überblick:
- Politisch motivierte Straftaten gegen Kommunalpolitiker*innen: Im Jahr 2025 wurden in Bayern 125 Straftaten registriert. 2024 waren es noch 170. Damit ist die Zahl innerhalb eines Jahres um mehr als ein Viertel gesunken. Mehr als ein Drittel der Taten (45) wurde 2025 über das Internet begangen.
- Auch die Zahl der Gewalttaten ging zurück: 2025 wurden sieben Gewalttaten gegen Kommunalpolitiker*innen registriert, nach 14 Fällen im Jahr 2024.
- In der längerfristigen Betrachtung schwanken die Fallzahlen deutlich: 2021 wurden 267 politisch motivierte Straftaten gegen Kommunalpolitiker*innen erfasst, 2022 waren es 362, 2023 dann 163, 2024 wieder 170 und 2025 schließlich 125. Bei den Gewalttaten wurden seit 2021 zunächst 32 Fälle registriert, 2022 waren es 69, 2023 elf, 2024 14 und 2025 sieben.
- Bei Politikerbeleidigungen mit Kommunalbezug zeigt sich ein anderes Bild: Nach § 188 StGB, der u. a. Kommunalpolitikerinnen und -politiker vor Beleidigung, übler Nachrede und Verleumdung schützt, wurden 2021 18 Fälle erfasst, 2022 waren es 32, 2023 26, 2024 38 und 2025 32 Fälle. Allein im ersten Halbjahr 2026 sind es aber bereits 46 Fälle.
Andreas Birzele, Sprecher für Kommunales der Landtags-Grünen:
„Der Rückgang ist eine gute Nachricht – aber Entwarnung wäre falsch. 125 Straftaten und sieben Gewalttaten gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker bedeuten immer noch: Menschen werden angegriffen, weil sie vor Ort Verantwortung übernehmen. Wer Bürgermeisterin, Gemeinderat oder Kreisrätin ist, muss sein Amt sicher und ohne Angst ausüben können. Demokratie lebt davon, dass Menschen sich einmischen – und genau diese Menschen müssen wir schützen.“
Für Toni Schuberl, Sprecher für Recht der Landtags-Grünen, zeigen insbesondere die Zahlen zu § 188 StGB, dass Kommunalpolitiker*innen auch weiterhin geschützt werden müssen:
„Meinungsfreiheit ist eines der höchsten Güter in unserer freiheitlichen Demokratie. Spitzenpolitikerinnen und -politiker im Bundestag und im Landtag müssen scharfe Kritik aushalten. Derbe Beleidigungen des Bundeskanzlers oder von Robert Habeck mögen niveaulos sein, müssen als Zuspitzung aber möglich bleiben.
Beleidigungen, üble Nachrede und Verleumdungen gegen Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker sind für mich jedoch kein Ausdruck einer lebendigen Debattenkultur, sondern sie zersetzen unsere Demokratie vor Ort. Gerade in Zeiten eines wachsenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus dürfen wir nicht zulassen, dass Hass und persönliche Angriffe Menschen aus dem politischen Engagement vor Ort in unseren Kommunen drängen. Die Meinungsfreiheit umfasst zwar auch scharfe Kritik, sie hat aber ihre Grenzen.“
Die Landtags-Grünen fordern von der Staatsregierung:
- eine wissenschaftliche Dunkelfeldstudie zur tatsächlichen Zahl der Bedrohungen und Übergriffe,
- Die Ansprechstellen bei Justiz und Polizei bekannter machen, insbes. das Online-Meldeverfahren für kommunale Amts- und Mandatsträger*innen der bayerischen Justiz. Das nutzen bislang nur 180 Kommunalpolitiker*innen in Bayern. Betroffene zur Anzeigenerstattung ermutigen
- bestehende strafrechtliche, plattformrechtliche und zivilrechtliche Beratungsangebote für betroffene Amts- und Mandatsträger*innen bündeln, stärken und über diese Angebote besser informieren,
- den Schutz der Betroffenen vor digitalem Hass und Hetze im Internet, insbes. bei Desinformation oder KI-generierten „Deep Fakes“, verbessern und mehr Unterstützung beim Entfernen rechtswidriger Inhalte anbieten.
- finanzielle Unterstützung für Maßnahmen vor Ort, z. B. für mehr Informationsveranstaltungen „Hass und Hetze gegen Amts- und Mandatsträger“ in ganz Bayern
- das Bewusstsein in der Bevölkerung für die Bedeutung des kommunalen Ehrenamts und die Verantwortung der Mandatsträger*innen stärken
Hinweise zu den Zahlen:
Bei den Zahlen zu politisch motivierten Straf- und Gewalttaten gegen Kommunalpolitiker*innen und den Zahlen zu § 188 StGB handelt es sich um zwei unterschiedliche Auswertungen. Sowohl die Schriftliche Anfrage als auch der Bericht der Staatsregierung zu § 188 StGB umfassen die polizeilich gemeldeten Fälle politisch motivierter Kriminalität.
Für die Auswertung zu § 188 StGB wurde bis einschließlich 2024 nach den Unterangriffszielen „Amtsträger“, „Mandatsträger“ und „Parteirepräsentant/Parteimitglied“ gesucht und zusätzlich ausgewiesen, welche Fälle mit dem Unterangriffsziel „Kommune“ versehen waren. Seit 2025 gibt es das eigene Unterangriffsziel „Politiker“; auch hier werden die Fälle mit zusätzlichem Kommunalbezug ausgewiesen. Die Zahlen für das erste Halbjahr 2026 sind vorläufig.
Grundlage des Berichts zur Politikerbeleidigung ist der von den Landtags-Grünen initiierte Antrag „Strafverfolgungspraxis im Bereich der Politikerbeleidigung und anderer demokratiegefährdender Straftaten in Bayern“.