Integration

Ausbildung vor Abschiebung

Christine Kamm frodert, dass Flüchtlinge in Ausbildung nicht abgeschoben werden dürfen.

21. September 2018

Die Landtags-Grünen haben erneut gefordert, Ausbildungen nicht durch Abschiebungen abzubrechen oder zu verhindern. Immer wieder werden von Unternehmen und Wirtschaftsverbänden Forderungen laut, dass Flüchtlinge, die eine Ausbildungsstelle haben, nicht abgeschoben werden sollen. Aus Sicht der Wirtschaft ist eine einheitliche, nachvollziehbare und transparente Handhabung der Ausbildungsduldung entscheidend. Auch sollten junge Geflüchtete, wenn sie zurückkehren, dies mit beruflichen Fähigkeiten tun, die sie im Heimatland einsetzen können.

Die flüchtlingspolitische Sprecherin der grünen Landtagsfraktion, Christine Kamm, forderte dass Ausbildungsmöglichkeiten auch auf die Pflegeberufe ausgeweitet werden sollen und dass Schluss sein muss mit Abschiebungen aus den Schulen! „Die Verwaltungspraxis der CSU ist unsinnig und widerspricht überdies auch den Interessen der Wirtschaft“, sagte Christine Kamm. Dabei wurden viele Anträge auf Pflege- und Pflegehelferausbildung abgelehnt. Ein neues Schreiben des Innenministeriums vom 22.8.1998 und eine entsprechende Pressemitteilung des Innenministerium suggeriert eine Änderung der Praxis. Christine Kamm hält es für sinnvoll, aufgrund dieser IMS zuvor abgelehnte Anträge nochmal zu stellen.

Die Landtags-Grünen fordern, dass die Ausbildung Vorrang vor den Abschiebungen bekommen soll. Nach fast zwei Jahren Integrationsgesetz bestätigen sich die Befürchtungen der Wirtschaft, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingsorganisationen in puncto Ausbildungsduldung in Bayern. Die Lage bleibt unsicher und es kommt zu absurden Situationen: Betrieb und Auszubildende bzw. Auszubildender sind sich einig und wollen gemeinsam den Ausbildungsweg beschreiten. Oft haben sie sich schon bei einem Praktikum kennengelernt und sind gut vorbereitet. Viel spricht für eine erfolgreiche Integration, doch dann scheitert das Ganze an der Ausländerbehörde. Gerade diese Fälle sprechen sich rum und tragen dazu bei, dass ein Teil der Betriebe davor zurückschreckt, Personen ohne sicheren Aufenthaltstitel als Auszubildende einzustellen.

Es muss bayernweit einheitlich geregelt werden, dass der Anspruch auf Erteilung einer Duldung bereits dann besteht, wenn der Ausbildungsvertrag bis zu neun Monate vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen und von der zuständigen Stelle geprüft wurde. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen sollten von da an ausgeschlossen sein und für die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn muss eine Duldung erteilt werden. Das würde die Situation im Sinne der Betroffenen verbessern.
Auch darf es nicht zu Abschiebungen aus Schulklassen kommen, denn dadurch werden den Jugendlichen und jungen Erwachsenen nicht nur die Perspektiven in Bayern genommen, sondern sie stehen nach ihre Abschiebung in ihre Heimatländer mit leeren Händen da. Zudem werden die Mitschülerinnen bzw. Mitschüler extrem verunsichert, die Leistungsmotivation ganzer Klassengemeinschaften zerstört.

Arbeit ist Integration, und dennoch ist zu befürchten, dass im vergangenen Jahr 3.000 bis 4.000 Arbeits- und Ausbildungserlaubnisse verzögert oder nicht gestattet wurden, die Integration in Arbeit und Ausbildung verhindert und verzögert wurde und tausende Ehrenamtliche entnervt und Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber frustriert hat. Aus Bayern wurden zahlreiche Berufsschüler und auch Personen, die sich in Arbeit befanden oder einen Ausbildungsplatz hatten und diese nicht beginnen durften, abgeschoben.
 
Die CSU, die derzeit noch eine absolute Mehrheit der Sitze im Landtag hat, hat auch diesen Antrag abgeblockt. Sie hat behauptet, dass im Sinne der Presseverlautbarungen des Innenministers gehandelt würde. Dass dem nicht so ist, beweisen die über 50  Fallschilderungen abgelehnter Ausbildungsaufnahmen, die Ehrenamtliche den Grünen in den letzten Tagen gesandt haben, bezeugen, dass trotz einigen Beschönigungen von Söder und Hermann nach wie vor viele Zentrale Ausländerbehörden wie auch regionale Ausländerbehörden vielen jungen Geflüchteten trotz angebotenen Ausbildungsvertrag die Chance für eine berufliche Perspektive verwehren, obwohl ein positiver Ermessensspielraum vorhanden ist.     

Christine Kamm will nun das Innenministerium nochmals mit den Fällen konfrontieren, und hofft auf öffentlichen Druck für Ausbildung und Arbeitserlaubnisse.