UA Labor: Merk sagt nichts, weiß nichts, tat nichts

In der vorletzten Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ musste die ehemalige Justizministerin Beate Merk aussagen. Sie war in Zeiten der „Laboraffäre Schottdorf“ als Justizministerin letztverantwortlich für Entscheidungen der ihr untergeordneten staatsanwaltschaftlichen Behörden. Formell also eine der wichtigsten Zeuginnen, de facto aber nicht nur als Zeugin ein Totalausfall. Denn zum einen berief sich Merk hauptsächlich auf umfassende Erinnerungslücken.

18. März 2016

Sie könne durch die intensive Medienberichterstattung rund um den Untersuchungsausschuss nicht mehr auseinanderhalten, was sie wann wusste. Wir haben dennoch versucht ihr mit Aktenvorhalten auf die Sprünge zu helfen. Leider größtenteils vergeblich. Zum anderen wurde immerhin deutlich, dass sie kaum etwas getan hat, um ihre Ressortverantwortung wahrzunehmen, so Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Labor“. Deshalb gab es ohnehin nur wenig, woran sie sich hätte erinnern können.

Keine Kontrolle, keine Verantwortung

Ihr Motto als Justizministerin war: Information ja, Weisung nein. Sie wollte über wichtige Fälle allenfalls informiert werden, sich aber keinesfalls einmischen. Sie hätte der Arbeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der ihr untergeordneten Behörden vertraut. Eingeschritten wäre sie nur, wenn ihr etwas nicht als „lege artis“, also als rechtswidrig vorgekommen wäre. Grundsätzlich ein ehrenwerter Vorsatz. Sepp Dürr: „Denn wir Grünen drängen seit langem darauf, dass Staatsanwaltschaften selbstverantwortlich arbeiten können und keine, besonders nicht politisch gefärbte, Weisungen ihre Arbeit behindern.“ Aber auch ihre Arbeit muss von jemandem kontrolliert werden. Solange die Staatsanwaltschaften in Bayern immer noch weisungsabhängig sind, ist das Justizministerium die letzte Kontrollinstanz, die gegebenenfalls auch korrigierend eingreifen muss. Ein Paradebeispiel ereignete sich in der „Laboraffäre Schottdorf“. Hier liefen zwei Staatsanwaltschaften des gleichen Bezirkes, Augsburg und München I, in völlig gegensätzliche Richtungen und das mit Billigung bzw. auf Anweisung der Generalstaatsanwaltschaft München.

Diese kam demnach ihrem Auftrag, für Rechtsgleichheit im Bezirk zu sorgen, nicht nach. Zwar waren die Entscheidungen – in einem Fall Anklage und Verurteilung wegen Betruges, in hunderten gleichgelagerten Fällen Einstellung – jeweils für sich betrachtet „vertretbar“, aber in der Gesamtschau ereignete sich hier ein krasser Fall von Ungleichbehandlung. In diesem Fall hat die ehemalige Justizministerin ihre politische Verantwortung sträflich vernachlässigt, stellt Sepp Dürr fest. Sie hätte zumindest dafür sorgen müssen, dass die Augsburger Fälle durch verjährungsunterbrechende Maßnahmen auf Eis gelegt werden, um sie nach der höchstrichterlichen Entscheidung noch verfolgen zu können.  Aber sie hat die Generalstaatsanwaltschaft noch nicht mal zur Rechenschaft gezogen. Sepp Dürr: „Merk hat ihre Schuldigkeit als Ministerin nicht getan, Merk muss gehen.