Privatversicherungen ziehen keine Konsequenzen – Staatsanwaltschaft bagatellisiert Schaden

Bei der 36. Sitzung des Untersuchungsausschusses Labor wurde hat sich gezeigt, dass die Privatversicherungen bis heute keine Lehren aus den massenhaft aufgetretenen Fällen von Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen gezogen haben. Der Vertreter des Verbands der Privaten Krankenversicherungen (PKV) sollte über die Konsequenzen berichten, die man dort gezogen hat.

26. Februar 2016

Da hat es dann schon sehr überrascht, welch geringe Folgen diese Schäden für das Handeln der Versicherungen hatten. Obwohl die privaten Krankenversicherungen seit Jahren aus eigenen Vergleichsstudien wissen, dass ihre Ausgaben für Laborleistungen fünfmal so hoch sind wie die der gesetzlichen Krankenkassen, haben sie bis heute keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen. Und das, obwohl der Anteil dieser Kosten für Laborleistungen an den Gesamtausgaben der PKV laut Zeugen jedes Jahr immerhin 12 bis 13 Prozent beträgt. Lediglich äußerst vage wurden Versuche angekündigt, bei den Preisen, die für Laborleistungen bezahlt werden, nachzubessern. Sonst hat der Verband vor allem vorgetragen, was nicht gemacht werden könne (zum Beispiel eine Budgetierung wie in der GKV). Allerdings könnten, wie der Zeuge auf unsere Nachfrage einräumen musste, etliche einfache Kontrollmaßnahmen (wie zum Beispiel einen Qualifikationsnachweis von den abrechnenden Ärztinnen und Ärzten zu verlangen) ganz einfach von den gesetzlichen Kassen übernommen werden.

Staatsanwaltschaft redet entstandenen Schaden klein
Der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft im so genannten Pilotverfahren versuchte wiederholt, den entstandenen Schaden klein zu reden. Er konnte keine genauen Angaben machen, wie hoch die Rückforderungen der geschädigten Versicherungen waren. Seine Behauptung, diese Frage habe in dem Strafverfahren auch überhaupt keine Rolle gespielt, wurde jedoch durch ein Schreiben der Staatsanwaltschaft selbst deutlich widerlegt, in dem es heißt, dass eben diese Rückforderungen belegen, dass ein Schaden auch im strafrechtlichen Sinne entstanden ist.

Völlig absurd war die auch von ihm wiederholte Behauptung, Fälle von M III/M IV-Abrechnungsbetrug hätten im BGH-Urteil gegen den Arzt A. nur eine geringe Rolle gespielt. Denn er selber hat den vom Gericht dafür angesetzten Schaden auf 478 000 Euro beziffert – bei einem Gesamtschaden von 748 000 Euro. Es ist ärgerlich und unverständlich, dass die Staatsanwaltschaft trotzdem bis heute nicht einräumen will, dass durch die betrügerischen Abrechnungen ein hoher Schaden entstanden ist.

Sepp Dürr ist für die Grüne Fraktion Bayern Mitglied im Untersuchungsausschuss: „Die Staatsanwaltschaft muss endlich damit aufhören, das Ausmaß des Betruges zu bagatellisieren. Und die Versicherungen müssen endlich handeln. Denn dann könnten sie die Beiträge der Versicherten spürbar senken.“