UA Labor: Die Augsburger Staatsanwaltschaft als Erfüllungsgehilfin?

<p>In der 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ wurde die Rolle der Augsburger Staatsanwaltschaft in der sogenannten „Laboraffäre Schottdorf“ beleuchtet. Diese hatte von der Staatsanwaltschaft München I bis Dezember 2008 alle Fälle im Zusammenhang mit Abrechnungsbetrug bei Speziallaborleistungen bekommen, bis auf das sogenannte „Pilotverfahren“ und einen kleineren Münchner Fall.

22. Oktober 2015

Nur kurze Zeit darauf, nämlich Anfang des Jahres 2009, stellte sie alles „mangels Strafbarkeit“ ein (Link zum Blog-Eintrag). Diese angesichts jahrelanger Ermittlungen radikale Kehrtwende wurde „von oben“ abgesegnet. Sepp Dürr, Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Labor“: „Deshalb tragen in der Konsequenz die Münchner Generalstaatsanwaltschaft und das Justizministerium die volle Verantwortung dafür, dass das sogenannte „Pilotverfahren“ ins Leere lief, weil der Großteil der Fälle nach dem BGH-Urteil im Januar 2012 verjährt war.“

Wie aber kam Augsburg zu dieser fatalen Entscheidung (Link zum Blog-Eintrag)? Sowohl der ehemalige Staatsanwalt Wolfgang Natale, der als erster der ehemaligen Augsburger Staatsanwälte Teile der Münchner Verfahren übernahm, wie auch die ehemalige Staatsanwältin Daniela Lichti- Rödl, die die Einstellungsverfügung letztendlich unterschrieb, beteuern, dass sie sich ihre Rechtsmeinung selbst und unbeeinflusst gebildet haben.

Dies kann allerdings nicht überzeugen, stellt Sepp Dürr fest. Insbesondere auch durch den Umstand, dass die Generalstaatsanwaltschaft München Natale zeitgleich mit der Übernahme der Münchner Verfahren eine Beförderung zum Oberstaatsanwalt anbot. Durch die Aussagen von Natale und Lichti- Rödl rückt die Rolle der Generalstaatsanwaltschaft wieder in ein äußerst dubioses Licht. Sie hat mehrmals in das Verfahren lenkend eingegriffen, als es noch in München geführt wurde (Link zum Blog-Eintrag). Ganz offensichtlich war man mit der Verfahrensführung durch die Staatsanwaltschaft München I, vor allem mit der des sachleitenden Staatsanwaltes Harz, nicht einverstanden und versuchte die Ermittlungen einzuengen, wo es nur ging. Denn in der Generalstaatsanwaltschaft  war man genau der gegenteiligen Rechtsauffassung, nämlich dass die betreffende Abrechnungsmethode nicht strafbar ist. Aus dieser Sicht machte es nur dann Sinn, die Fälle, und zwar auch die, bei denen die Zuständigkeit in München lag, nach Augsburg abzugeben, wenn dort die Rechtsfrage genauso gesehen wurde wie bei der Generalstaatsanwaltschaft.

Sepp Dürr: „Mit diesen Aussagen von Natale und Lichti-Rödl erledigt sich ein möglicher Versuch, das ganze Dilemma diesen beiden bzw. der Staatsanwaltschaft Augsburg in die Schuhe zu schieben, um die politische Seite aus dem Schussfeuer zu nehmen.“ Denn verantwortlich für Gleichheit vor dem Gesetz und die Rechtseinheit in ihrem Bezirk ist tatsächlich die Generalstaatsanwaltschaft München. Sie hat zunächst das Verfahren bis zur Unkenntlichkeit eingeengt und dann nach Augsburg gegeben, im Wissen um und offensichtlich auch zum Zwecke der Einstellung. Das wiederum hat sie nicht ohne Rückendeckung des Justizministeriums gemacht.