Dreiste Einflussnahmeversuche auf Presseberichterstattung

<p>26. Sitzung des UA Modellbau <br>Im Sommer 2014 kochte die sogenannte „Modellbauaffäre“ in den Medien hoch. Christine und Hubert Haderthauer reagierten schnell. Ihre Anwälte verschickten Unterlassungsaufforderungen an mehrere Redaktionen. Hubert Haderthauer strengte zudem Klagen an, unter anderem gegen die Süddeutsche Zeitung und die TZ. Bis dahin ein legitimer Versuch, eine als unangemessen empfundene Berichterstattung einer Prüfung durch die deutsche Gerichtsbarkeit zu unterziehen.</p>

22. April 2016


Doch dabei blieb es nicht. Ein Pressesprecher der Staatskanzlei war sich nicht zu schade, am 03.07.2014 beim diensthabenden Redakteur der Bayernredaktion des Bayerischen Rundfunks, Florian Hartmann, anzurufen und zu verlangen, dass der Begriff „teilweise horrende Gewinne“, der auf das Verhältnis des Einkaufs- und des Verkaufspreises der Modellautos der Firma SAPOR Modelltechnik GbR anspielte, aus einem Hörfunk- Beitrag entfernt werden solle. Der Pressesprecher war der Ansicht, dass diese Bezeichnung falsch sei und reichte eine dpa- Meldung aus dem Jahr 2013 nach, die dies anhand von Zitaten aus den Steuerunterlagen der Haderthauers belegen sollte. Herr Hartmann informierte den zuständigen Autor des Beitrages, Rudolf Erhard. Man entschied sich, dem Wunsch der Staatskanzlei nicht nachzukommen. Empört über diesen äußerst ungewöhnlichen Vorgang, rief Herr Erhard den Pressesprecher der Staatskanzlei unmittelbar danach an und „nahm ihn sich zur Brust“. Er machte deutlich, dass er sich derartige Einflussnahmeversuche auf die Berichterstattung in Zukunft verbitte. Erhard hielt es zudem für äußerst unwahrscheinlich, dass der Pressesprecher ohne Auftrag von Christine Haderthauer in dieser Angelegenheit tätig geworden war.


Vermischung von Privatem und Beruflichen
Die Pressestelle der Staatskanzlei kam aber nicht nur Christine Haderthauer zur Hilfe. Sie setzte sich auch für die Belange ihres Ehemannes ein. So wurden mehrere Medienvertreter durch eine E- Mail der Staatskanzlei auf die Klage Hubert Haderthauers, unter anderem gegen die Süddeutsche Zeitung, aufmerksam gemacht. Die Journalistinnen und Journalisten wurden aufgefordert, der Argumentation der Klage zu folgen und eine identifizierende Berichterstattung  über Hubert Haderthauer zu unterlassen, da dieser keine Person des öffentlichen Lebens sei. Ulrike Gote, rechtspolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Modellbau“: „Ein krasser Verstoß gegen das Gebot der Trennung von Privatem und Ministeramt. Die Staatskanzlei ist nicht dazu da, die Rechte des Ehegattens der damaligen Ministerin Haderthauer zu vertreten. Offensichtlich nutzte Christine Haderthauer ihre Machtposition, um Druck auf die Medienvertreterinnen und – Vertreter auszuüben und die Berichterstattung in unzulässiger Art und Weise zu beeinflussen.“


Erhöhung des Drucks durch presserechtliches Informationsschreiben
Der Anruf des Pressesprechers der Staatskanzlei beim BR war an diesem Tag nicht der einzige Versuch der Haderthauers die mediale Berichterstattung einzudämmen. Am 03.07.2014 fand eine Sitzung des Ausschusses für Verfassung, Recht und Parlamentsfragen im Bayerischen Landtag statt, in der auch die „Modellbauaffäre“ Thema war. Direkt im Anschluss an die Sitzung erhielten die anwesenden Journalistinnen und Journalisten ein „presserechtliches Informationsschreiben“ über den Rechtsanwalt der Haderthauers. Gleicher Tenor wie in den zuvor angestrengten Unterlassungsklagen: eine identifizierende Berichterstattung über Hubert Haderthauer sei nicht erlaubt. Dieser Zensurversuch wurde durch ein Gutachten der Landtags-Grünen als unzulässig entlarvt. Es gelang den Haderthauers nicht, Medienvertreterinnen und – vertreter präventiv einzuschüchtern. Der Journalist Dietrich Mittler (Süddeutsche Zeitung) bezeichnete dies in der vergangenen Sitzung des Untersuchungsausschusses „Modellbau“ als die Überschreitung einer Linie. Ulrike Gote: „Aus meiner Sicht war das eine klare Verletzung der Pressefreiheit, die man auf gar keinen Fall hinnehmen darf. Unser Gutachten kam zum selben Schluss.“


Ausblick
Es wurde ein weiterer Sondertermin für Montag, den 30.05.2016 beschlossen, an dem Zeuginnen und Zeugen aus dem Sozialministerium vernommen werden.