Die Pressestelle als langer Arm der Ministerin! 28. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Modellbau“

<p>In der 28. Sitzung des UA Modellbau gab der Pressesprecher der Staatskanzlei an, im Juli 2014 nicht aus eigenem Antrieb beim Bayerischen Rundfunk angerufen zu haben, um sich über einen Hörfunk- Beitrag zur „Modellbauaffäre“ zu beschweren.Er handelte im Auftrag der damaligen Staatskanzleichefin Christine Haderthauer. Diese rief ihn am Abend des 03.07.2014 an und verlangte, dass er den zuständigen Redakteur auf eine dpa- Meldung aufmerksam machen solle, die aus ihrer Sicht den Begriff „teilweise horrende Gewinne“ widerlegen würde.

13. Mai 2016


Einflussnahme-auf-Presseberichterstattung

Als Anfragen der Süddeutschen Zeitung zur „Modellbauaffäre“ eingingen, hatte Christine Haderthauer ihren Pressesprecher zudem aufgefordert, dem recherchierenden Journalisten eine Stellungnahme des Medienanwalts des Ehepaars Haderthauer sowie eine Unterlassungsklage gegen die Süddeutsche Zeitung zuzuleiten. Die Unterlassungsklage vertrat ausschließlich die These, dass eine identifizierende Berichterstattung über Hubert Haderthauer nicht zulässig sei. Ulrike Gote, rechtspolitische Sprecherin und Mitglied der Landtagsgrünen im Untersuchungsausschuss „Modellbau“: „Dies fällt keineswegs in den Zuständigkeitsbereich der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Staatskanzlei. Die ehemalige Ministerin nutzte die Pressestelle, um ihre privaten Interessen durchzusetzen und ihren Ehemann zu schützen.“


Das fragwürdige Rechtsgutachten
Im Mai 2014 entschied der Bayerische Verfassungsgerichtshof zugunsten des parlamentarischen Fragerechts
(Hier die Entscheidung zum Nachlesen). Seit diesem Zeitpunkt müssen auch Fragen zu Verhaltensweisen von Kabinettsmitgliedern beantwortet werden, die keinen direkten Bezug zum Aufgabenbereich und zur Tätigkeit eines Regierungsmitglieds aufweisen wenn sich dadurch Auswirkungen auf die Amtsführung oder die Eignung fürs Amt ergeben könnten. Vorher wurden solche Anfragen grundsätzlich abgeschmettert.


Schon im Sommer 2013 gingen mehrere parlamentarische Anfragen zur „Modellbauaffäre“ an das Sozialministerium, dem Christine Haderthauer als Ministerin vorstand. Die Anfragen wurden allesamt folgendermaßen abgewiesen: „Frau Staatsministerin Christine Haderthauer war zum Zeitpunkt ihrer Ernennung zur Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen im Herbst 2008 bereits seit etwa fünf Jahren nicht mehr Teilhaberin an SAPOR Modelltechnik. Fragen hinsichtlich einer Beteiligung von Frau Christine Haderthauer an SAPOR Modelltechnik vor ihrer Berufung ins Kabinett betreffen deren privaten Schutzbereich. Die Anfrage betrifft insoweit nicht Angelegenheiten, für die die Staatsregierung unmittelbar oder mittelbar verantwortlich ist.“


Der SPIEGEL berichtete Anfang Juni 2013 in dem Artikel “Sie auch”, dass Christine Haderthauer die Geschäftsführung „anscheinend“ nicht an ihren Mann übertragen habe . Diese Darstellung stieß Christine Haderthauer sauer auf, sie hatte in mehreren Zeitungen das Statement abgegeben, dass sie ihrem Mann schon 1993 eine Generalvollmacht zur Geschäftsführung erteilt habe. Sie bat deshalb die Pressestelle des Sozialministeriums eine rechtliche Einschätzung einzuholen, ob man eine Richtigstellung erzwingen könne. Zeugenaussage zufolge kam der Kontakt für einen geeigneten Medienanwalt aus dem Büro der Ministerin. Der Rechtsanwalt erstellte ein Kurzgutachten für knapp 1500 €, die vom Sozialministerium bezahlt wurden. Ein klarer Widerspruch zur Linie, die nach außen vertreten wurde: Christine Haderthauer sei nur bis 2003 an der SAPOR Modelltechnik GbR beteiligt gewesen, also lange vor ihrem landespolitischem Engagement, ein Zusammenhang mit politischer Verantwortung bestehe deshalb nicht.

Ulrike Gote: „Die Frage, ob Christine Haderthauer ihrem Mann im Jahr 1993 eine Generalvollmacht ausgestellt hat, betrifft also auch ganz klar die Zeit vor ihrem Amt als Sozialministerin. Es handelt sich um eine Privatangelegenheit, deren Richtigstellung nicht Aufgabe des Sozialministeriums ist. Schon gar nicht, wenn damit erhebliche Anwaltskosten verbunden sind, die mit Steuergeldern beglichen werden. Es ist an Dreistigkeit nicht zu übertreffen, dem Parlament Antworten zu verweigern und gleichzeitig auf Staatskosten die Medienberichterstattungen korrigieren zu wollen.“