Untersuchungsausschüsse

Söder trägt die volle Verantwortung für den Verkauf der GBW-Wohnungen

Grüne, SPD und Freie Wähler stellen Minderheitenbericht im Landtag vor

10. September 2018

Gemeinsame Presseerklärung

Der stellvertretende Vorsitzende des GBW-Untersuchungsausschusses, Thomas Mütze stellt zum Ende dieses Untersuchungsausschusses fest: „Der Untersuchungsausschuss GBW, dem die CSU noch nicht mal einen Namen gegeben hat, um ihn nicht thematisch zuordnen zu können, hat sich gelohnt, weil wir erfahren konnten, dass die Aussage des damalig verantwortlichen Finanzministers, Markus Söder, schlichte Falschinformationen waren. Die CSU hat immer wieder versucht, die EU zum Sündenbock zu machen, wie sie das immer gerne tut, wenn sie von eigenen Problemen ablenken will.“ Für Thomas Mütze ist ganz klar: „Der politische Wille von Söder und Seehofer, die Wohnungen zu halten, sich konsequent für Mieterinnen und Mieter einzusetzen, hat schlichtweg gefehlt.“


Ministerpräsident Markus Söder trägt aus der Sicht des SPD-Vertreters im GBW-Untersuchungsausschuss Volkmar Halbleib die volle Verantwortung für die Privatisierung der 33.000 bezahlbaren Mietwohnungen aus dem Besitz der Bayerischen Landesbank. Bei der Pressekonferenz zum Abschluss des GBW-Untersuchungsausschusses heute (10. September) im Bayerischen Landtag sagte Halbleib: „Es wäre für den Freistaat möglich gewesen, die Wohnungen zu kaufen und somit preisgünstigen Wohnraum zu erhalten. Es erschüttert mich, dass es von der Staatsregierung keine Initiative dazu gab. Darüber hinaus schiebe der Ministerpräsident die Schuld der EU zu: „Söder macht für den eigenen sozialpolitischen Sündenfall scheinheilig und gegen die Fakten die EU zum Sündenbock“, sagte Halbleib.


Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter Bauer, Untersuchungsausschuss-Mitglied für die Freien Wähler, stellt fest: „Es ist unwahr, dass der Verkauf der GBW-Wohnungen alternativlos war. Dem Beihilfe- und Haushaltsrecht zufolge wäre es möglich gewesen, dass der Freistaat die GBW-Wohnungen erwirbt.
Das gilt auch für die Kommunen. Die Dokumentation des staatlichen Handelns ist verantwortungslos, denn es fehlen Dokumente. Das habe ich auch schon im Untersuchungsausschuss zur Affäre Haderthauer so erlebt.
Demokratie lebt von Transparenz – und letztendlich auch von politischer Verantwortung. Außerdem ist es ein Zeichen der Schwäche, dass die CSU diesem Untersuchungsausschuss keinen sachgerechten Namen gegeben hat.
Die Bürgerinnen und Bürger in Bayern können mit der offiziellen Bezeichnung, 4. Untersuchungsausschuss der 17. Wahlperiode nichts anfangen. Das zeugt auf Seiten der Staatsregierung von schlechtem Gewissen und ist pure Verschleierungstaktik.“


Zusammenfassung des Ergebnisses

1.    Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können. Es gab – anders als vom heutigen Ministerpräsidenten Söder behauptet – weder ein direktes noch indirekten Verbot der EU.
2.    Finanzminister Söder hat sich damals nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen gegen den Erwerb der GBW entschieden. Der Staatsregierungen waren die Renditeerwartungen niedrig, Söder sollte nicht politischer Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter sein und man war der Meinung, Private sollten sich um Wohnungsbau kümmern.
3.    Die BayernLB hat von Anfang an aus eigener Initiative mit aktiver Zustimmung der CSU-Staatsregierung der EU-Kommission vorgeschlagen, die GBW AG zu verkaufen. Es gab keine Bemühungen der Staatsregierung, die GBW AGnicht auf die „Verkaufsliste“ zu setzen4. Finanzminister Söder hat sich nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit für einen Erwerb durch ein kommunales Konsortium im Bieterverfahren eingesetzt. Die Kommunen waren aus steuer- und kommunalrechtlichen Gründen, aber auch wegen der niedrigen Sozialstandards beim Verkauf und wegen des Zeitplans beim Vergabeverfahren gegenüber privaten Investoren klar benachteiligt.
4.    Die Staatsregierung hat eine Übernahme der GBW-AG in eine Staatsbeteiligung abgelehnt. Sie hat gegenüber der EU-Kommission auch zu keinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht, dass dies ihr Ziel sei. Während des Beihilfeverfahrens wäre eine Übertragung auf den Freistaat möglich gewesen, was die CSU-Regierung nachweislich nicht wollte. Es gab keine ernsthaften Initiativen der Staatsregierung und insbesondere keinen persönlichen Einsatz vom damaligen Ministerpräsidenten Seehofer oder dessen Finanzminister Söder, die GBW in öffentlicher Hand zu halten.
5.    Die „Sozialcharta“ ist untauglich, um einen effektiven Mieterschutz auch nur ansatzweise zu gewährleisten.
6.    Gerade im Hinblick auf bereits 2013 angespannten Mietmärkte und die massiven Verluste an sozial gebundenen Wohnungen war die Privatisierung der GBW-Wohnungen die größte sozialpolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte im Freistaat. Die politische Hauptverantwortung liegt hierbei beim zuständigen Finanzminister in den letzten 8 Monaten des Beilhilfeverfahrens.
7.    Die Gründung der „Bayernheim“ im Jahr 2018 kann diesen massiven wohnungspolitischen Fehlern nicht korrigieren. Unabhängig hiervor zeigt sich aber, dass der Freistaat direkte Verantwortung für Wohnungen übernehmen kann und soll. Dass diese Haltung nicht bereits bei der GBW AG handlungsleitend war, bleibt eine dauerhafte schmerzliche Wunde in der Wohnungsfürsorge des Freistaates.