Untersuchungsausschüsse

GBW-Untersuchungsausschuss beendet

CSU verantwortlich für die Aufgabe der GBW-Wohnung in öffentlicher Hand

20. September 2018

Nach 14 intensiven Sitzungen ist der 4. Untersuchungsausschusses in dieser Legislaturperiode mit einer letzten Plenardebatte beendet, nach vielen Tausend Seiten Akten aus Ministerien und der BayernLB, der Anhörung von 41 Zeugen und einer schriftlichen Aussage der EU-Kommission. Das war einer der schnellsten Untersuchungsausschüsse in den letzten Jahrzehnten in Bayern. Thoma Mütze: finanzpolitischer Sprecher der grünen Fraktion und stellvertretender Vorsitzender des Untersuchungsausschusses: „Der Zeitdruck war hoch, aber es hat sich gelohnt“. Denn auch, wenn die CSU zu einem anderen Ergebnis kommt, konnten wir folgendes feststellen:

1.    Der Freistaat Bayern hätte die GBW erwerben können. Es gab – anders als vom heutigen Ministerpräsidenten Söder behauptet – weder ein direktes noch indirekten Verbot der EU.
2.    Finanzminister Söder hat sich damals nicht aus rechtlichen, sondern aus politischen Gründen gegen den Erwerb der GBW entschieden. Der Staatsregierungen waren die Renditeerwartungen niedrig, Söder sollte nicht politischer Ansprechpartner für Mieterinnen und Mieter sein und man war der Meinung, Private sollten sich um Wohnungsbau kümmern.
3.    Die BayernLB hat von Anfang an aus eigener Initiative mit aktiver Zustimmung der CSU-Staatsregierung der EU-Kommission vorgeschlagen, die GBW AG zu verkaufen. Es gab keine Bemühungen der Staatsregierung, die GBW AGnicht auf die „Verkaufsliste“ zu setzen4. Finanzminister Söder hat sich nicht mit der erforderlichen Ernsthaftigkeit für einen Erwerb durch ein kommunales Konsortium im Bieterverfahren eingesetzt. Die Kommunen waren aus steuer- und kommunalrechtlichen Gründen, aber auch wegen der niedrigen Sozialstandards beim Verkauf und wegen des Zeitplans beim Vergabeverfahren gegenüber privaten Investoren klar benachteiligt.
4.    Die Staatsregierung hat eine Übernahme der GBW-AG in eine Staatsbeteiligung abgelehnt. Sie hat gegenüber der EU-Kommission auch zu keinem Zeitpunkt zum Ausdruck gebracht, dass dies ihr Ziel sei. Während des Beihilfeverfahrens wäre eine Übertragung auf den Freistaat möglich gewesen, was die CSU-Regierung nachweislich nicht wollte. Es gab keine ernsthaften Initiativen der Staatsregierung und insbesondere keinen persönlichen Einsatz vom damaligen Ministerpräsidenten Seehofer oder dessen Finanzminister Söder, die GBW in öffentlicher Hand zu halten.
5.    Die „Sozialcharta“ ist untauglich, um einen effektiven Mieterschutz auch nur ansatzweise zu gewährleisten.
6.    Gerade im Hinblick auf bereits 2013 angespannten Mietmärkte und die massiven Verluste an sozial gebundenen Wohnungen war die Privatisierung der GBW-Wohnungen die größte sozialpolitische Fehlentscheidung der letzten Jahrzehnte im Freistaat. Die politische Hauptverantwortung liegt hierbei beim zuständigen Finanzminister in den letzten 8 Monaten des Beilhilfeverfahrens.
Die Gründung der „Bayernheim“ im Jahr 2018 kann diesen massiven wohnungspolitischen Fehler nicht korrigieren.
Das Ergebnis: Die Wohnungen sind weg. Sie sind weg vom Markt für Sozialwohnungen und weg von einem Anbieter der öffentlichen Hand, der sich in erster Linie um die Versorgung mit Wohnraum kümmert und nicht um den Gewinn von Anteilseignern. Die Leidtragenden sind die Mieterinnen und Mieter.