4. Sitzung: Kontrollen kamen zu spät

Rosi Steinberger bemängelt lückenhafte Kontrollen bei Großbetrieben wie der Firma Bayern-Ei, die die Lebensmittelsicherheit gefährden.

19. Oktober 2017

Rosi Steinberger zieht ein Fazit der 4. Sitzung mit der Befragung der Zeuginnen und Zeugen: Im Untersuchungsausschuss gestern wurden 9 Expertinnen und Experten aus verschiedenen Ministerien und vom Obersten Rechnungshof vom Untersuchungsausschuss "Bayern-Ei" befragt. Es ging um wesentliche Informationen zur Lebensmittelkontrolle allgemein, zur Risikobewertung der Betriebe, zur Korruptionsprävention und zu den Lehren aus vergangenen Untersuchungsausschüssen.
„Der Untersuchungsausschuss Gammelfleisch wurde nie evaluiert“, stellt Rosi Steinberger fest. „Deshalb ist es nicht weiter verwunderlich, wenn der Oberste Rechnungshof nun genau die gleichen Mängel festgestellt hat, wie sie schon 2006 vorhanden waren. Allerdings wird der ORH-Bericht nun im Umweltministerium „wie ein Gebetbuch“ behandelt. Das lässt hoffen, dass viele Anregungen auch umgesetzt werden.
„Ein Betrieb in der Größenordnung von 300.000 Legehennen ist durch ein Landratsamt in einer vernünftigen Zeit nicht kontrollierbar“, das wurde gestern eindeutig festgestellt. Es gäbe allerdings seit 2006 die Möglichkeit, die Spezialeinheit des LGL bei Kontrollen zuzuziehen. Von dieser Möglichkeit wurde aber nur selten Gebrauch gemacht. „Die einzige mir bekannte Großkontrolle bei Bayern-Ei erfolgte erst im Mai 2015, als der Skandal schon offensichtlich war“, so Steinberger.
„Fraglich ist, ob die Landratsämter so viel Einfluss haben sollen.“ Die Einstufung der Risikoabschätzung erfolgt ausschließlich durch die Kreisverwaltungsbehörden. Nach dieser Einschätzung bemisst sich aber der Kontrollumfang eines Betriebs. Die Kontrollpläne der Landratsämter werden weder von den Regierungen, noch vom LGL überwacht.
Ob die Betriebe die vorgeschriebenen Eigenkontrollen durchführen, wird auch nur einmal im Jahr überprüft. „Das ist eindeutig zu wenig“, moniert Steinberger. Es wäre besser, die Betriebe müssten die Ergebnisse aller Proben sofort an die zuständige Behörde weitergeben. Darüber hinaus können die Landkreise selbst einschätzen, ob sie genug zur Korruptionsprävention machen. Eine einfache Belehrung der Angestellten reiche da oft schon aus. „Wichtig wäre aber eine Rotation der Amtstierärzte und die strikte Einhaltung des 4-Aupenprinzips“, so Steinberger.