Mobilität

U-Ausschüsse mit Zwischenbilanz

Entwicklungen in den Untersuchungsausschüssen Zukunftsmuseum und Stammstrecke

25. Mai 2023

Die Untersuchungsausschüsse Zukunftsmuseum und 2. Stammstrecke bewegen sich langsam auf ihre Abschlüsse zu. In den zurückliegenden Wochen wurden viele wichtige Einblicke gewonnen und relevante Zeug*innen befragt. Vor den Pfingstferien fassen wir die wichtigsten Erkenntnisse zusammen:

Untersuchungsausschuss Zukunftsmuseum

Am 26. Januar 2023 hat im Bayerischen Landtag der Untersuchungsausschuss „Zukunftsmuseum“ seine Arbeit aufgenommen, nachdem im Laufe der Errichtung des Deutschen Museums Nürnberg deutliche Ungereimtheiten erkennbar wurden und der Bayerische Oberste Rechnungshof in seinem Zwischenbericht bemängelt hatte, dass die Kosten sich von einer Anschubfinanzierung von 8 Mio. EUR zu voraussichtlichen Kosten von 200 Mio. EUR über die 25-jährige Mietphase des Museumsgebäudes gesteigert hätten. Darüber hinaus wurden die zahlreichen Anfragen und Berichtsanträge der Oppositionsfraktionen zum aktuellen Stand des Projekts sowie die Forderungen auf Einbeziehung des Parlaments, von der Staatsregierung stets lediglich ausweichend und unzureichend beantwortet.

Der Untersuchungsausschuss befindet sich nun auf der Zielgeraden. In dieser Woche stehen noch einige wichtige Zeugenvernehmungen an, bevor die Fraktionen Mitte Juli ihre Schlussberichte abgeben werden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass Bewertungen der Oppositionsfraktionen und der Regierungsfraktionen diametral auseinandergehen werden.

Bisher haben sich bereits einige Verdachtsmomente erhärtet, darunter u.a.:

  • Bei der Standortsuche wurde der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nicht berücksichtigt, wodurch möglicherweise Steuergelder verschwendet wurden. Die Kombination aus dem Verzicht auf eine offene Marktabfrage und die frühzeitige Vernachlässigung eines ggf. geeigneten Alternativstandorts führte letztlich zu einem einzig verbleibenden Standort, bei dem dem Deutschen Museum und dem Vermieter quasi ein Blankoscheck ausgestellt wurde.
  • Nach der Verkündung der Standortentscheidung machte der Investor des Augustinerhofs ein Angebot zu einer erheblichen Flächenerweiterung, die nicht vom Deutschen Museum angefragt und auch nicht durch eine Bedarfsprüfung des Deutschen Museums gerechtfertigt war. Dieses Angebot ging an das nicht zuständige Finanzministerium mit der Bitte um direkte Weiterleitung an den damaligen Finanzminister Söder.
  • Das Wissenschaftsministerium hatte die Rechtsaufsicht über das Deutsche Museum inne. Der damals zuständige Referatsleiter verweigerte auf Anfrage des Deutschen Museums eine rechtsaufsichtliche Prüfung des Mietvertrags, da er nach eigener Aussage nach der ganzen Vorgeschichte „bockig“ war und das Wissenschaftsministerium nur im „Beiboot“ des „Hauptbootes“ Finanzministerium sah.

Äußerst aufschlussreich war die Vernehmung der drei Zeuginnen und Zeugen des Obersten Rechnungshofs diesen Montag, darunter auch der ORH-Präsident Christoph Hillenbrand, die leider nur eine Aussagegenehmigung für eine nichtöffentliche Sitzung hatten. Diese betonten trotz offener Diskreditierungsversuche durch CSU und FW, dass sie weiterhin zu Ihren Prüfergebnissen aus dem Juni 2021 und der in diesem Zusammenhang am 6.05.2022 veröffentlichten Pressemitteilung stünden. Sie sehen auch aufgrund ihrer weiteren Prüfung keinen Anlass von ihrer Kritik am Verfahren der Errichtung des Deutschen Museum Nürnbergs abzurücken. Der ORH hatte in seiner Pressemitteilung den Mietvertrag als „vermieterfreundlich“ bezeichnet, die Gesamtkosten über die vorgesehene 25-jährige Mietphase auf voraussichtlich 200 Mio. EUR geschätzt. Er bemängelt zudem die Unterlassung der gebotenen Wirtschaftlichkeitsprüfungen. 

Dem Untersuchungsausschuss Zukunftsmuseum wurden zuletzt zwei gutachterliche Stellungnahmen zur Marktüblichkeit der Miethöhe und Mietdauer vorgelegt. Diese kamen zu dem Ergebnis, dass der Mietvertrag zwar teuer, aber nicht zu teuer gewesen sei. Die Opposition sieht große Schwachstellen in diesen Stellungnahmen, die in deutlichem Widerspruch zu einem von der Opposition eingeholten Sachverständigengutachten stehen. In der Sitzung am Donnerstag wird die Opposition daher die beiden Sachverständigen eingehend zu diesen befragen, um deren Einschätzungen zu entkräften.

Am Freitag erfolgt dann der Höhepunkt der Zeugenbefragungen: Ministerpräsident Söder wird zu den weiterhin im Raum stehenden Vorwürfen Stellung beziehen müssen. Die Aktenlage und die bisherigen Zeugenaussagen zeigen klar, dass der damalige Finanzminister das Projekt einer Dependance des Deutschen Museums in Nürnberg nicht nur initiiert, sondern auch in der Errichtungsphase eng begleitet und vorangetrieben hat. Unter anderem bestand dieser – trotz starker Bedenken des Deutschen Museums – auf eine verfrühte öffentliche Verkündung des Standortes Augustinerhof, ein Jahr vor Unterzeichnung des Mietvertrages. Dadurch schwächte dieser augenscheinlich die Verhandlungsposition des Deutschen Museums. Es kam zu einer erheblichen Erhöhung des Mietpreises. Angesichts des aktuellen Kenntnisstandes erscheinen Söders zuletzt getätigte Äußerungen, die Zuständigkeiten lägen beim Deutschen Museum und dem Wissenschaftsministerium, als reine Schutzbehauptungen. Der ganze Projektverlaufs lässt sich somit am besten unter Motto „organisierte Verantwortungslosigkeit“ zusammenfassen.

Untersuchungsausschuss 2. Stammstrecke

Die Zeugenvernehmungen im Untersuchungsausschuss Stammstrecke, der die Kostensteigerungen und Verzögerungen der Inbetriebnahme beim Bau der 2. S-Bahn-Stammstrecke in München untersucht, gehen in die finale Runde.

In den letzten Wochen wurden mehrere Beamte des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, sowie der Staatskanzlei vernommen. Aus der Staatskanzlei wurde im Jahr 2020 die Maßgabe erteilt, Nachfragen gegenüber der Deutschen Bahn zum Projektstand sowie zur Einrichtung eines Spitzengespräches bis nach der Bundestagswahl dilatorisch, also verzögernd, zu behandeln. Der Grund hierfür geht aus einem weiteren Vermerk des StMB hervor, indem das Projekt als „kein Gewinnerthema im Wahlkampf“ beschrieben wird. Zu diesem Zeitpunkt stand noch eine mögliche Kanzlerkandidatur von Markus Söder im Raum. Die Einbindung von Staatsbeamten in solche parteipolitischen Manöver hat in einem Organ des Freistaats absolut nichts verloren. Anstatt also aktiv nachzufassen und gegenüber der Deutschen Bahn Druck zu erzeugen, um schnell Klarheit über die drohenden Kostensteigerungen zu erhalten, zog es die Staatsregierung vor, über mehrere Jahre, die Füße stillzuhalten.

Und das, obwohl Kenntnisse über die massiven Verspätungen und Kostenexplosionen regierungsintern bereits früh vorlagen: Die aus Expertinnen und Experten bestehende und vom Freistaat eigens zur Überprüfung des Baufortschritts eingesetzte Baubegleitung warnte das Verkehrsministerium in regelmäßigen Berichten seit dem Jahr 2019 vor den Komplikationen im Projektfortgang. Nichtsdestotrotz zog man es in der Staatskanzlei vor, weder die Öffentlichkeit noch den Landtag darüber zu informieren. Man habe sich dafür entschieden, die Abgeordneten lieber im Dunkeln zu lassen, als sie durch Wasserstandberichte unnötig zu „verwirren“. Diese anmaßende Aussage ist nicht nur eine Beleidigung gegenüber den Abgeordneten, sondern auch eine Missachtung der Kontrollfunktion des Parlaments. Aus den Befragungen wurde sogar klar, dass Anfragen der grünen Landtagsfraktion aus dem Jahr 2019 nachweislich falsch beantwortet wurden. Hier beharrte man trotz Ermittlungen der Baubegleitung, die bereits auf das Jahr 2034 als Inbetriebnahme Termin hinwiesen, auf eine Fertigstellung im Jahr 2028.

Als Gründe für die Verspätungen und Kostensteigerungen wurde seitens der Staatsregierung unter anderem gerne auf die mit der 2. Stammstrecke verknüpften Planungen eines Vorhaltebauwerks für eine neue U-Bahnlinie der Landeshauptstadt München hingewiesen. Aus der Vernehmung des MVG-Chefs Ingo Wortmann wurde klar, dass die Stadt massiv seitens des Freistaates unter Druck gesetzt wurde, einen Finanzierungsbeschluss für das Projekt vorzulegen, ohne dass bisher eine Förderzusage durch den Bund besteht. Das Vorhaltebauwerk am Hauptbahnhof war jedoch nie der kritische Pfad für die rechtzeitige Inbetriebnahme, sondern vielmehr die Röhre vom Marienhof zum Leuchtenbergring, für die bis heute keine Baugenehmigung vorliegt.

Das der Nutzen-Kosten-Untersuchung unterstellte Betriebskonzept der 2. Stammstrecke, so wurde uns von einem leitenden Mitarbeiter des StMB bestätigt, war von vornherein nicht fahrbar. Aus diesem Grund wurden im Jahr 2019 die massiven Umplanungen und Projektausweitungen beschlossen. Warum sich an diese veränderte Kostenlage keine neue NKU anschloss, konnte uns bisher nicht beantwortet werden.

In der letzten Woche startete die Vernehmung der politischen Zeugen mit dem ehemaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. An ihn kommunizierte die damalige Staatsministerin für Verkehr, Kerstin Schreyer, im Jahr 2020 die absehbaren Inbetriebnahme-Verzögerungen und Kostensteigerungen. Leider konnte sich Herr Scheuer dabei weder an das erfolgte Telefonat noch an die Warnungen der Ministerin in Briefform erinnern. Den Nachweis, dass beide Kommunikationen erfolgt sind, erbrachte jedoch im Anschluss sein Amtsnachfolger Volker Wissing, der die Dokumentation des Telefon- und Briefeingangs im Ministerium durch Aktenvermerke nachvollziehen konnte.

Die Befragungen der bayerischen Verkehrsminister, sowie des Ministerpräsidenten Söder werden in den kommenden Wochen erfolgen und die Zeugenvernehmungen damit abschließen.

Bereits jetzt zeichnet sich ab, dass der Untersuchungsausschuss richtig und wichtig war und dass die Öffentlichkeit bewusst im Unklaren gelassen wurde.