Umwelt | Natur
Sichere Nächte für Igel und Co.

08. Juli 2025
Einsatzzeiten von Mährobotern begrenzen - Landtags-Grüne legen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes vor
Darum geht es:
Die Landtags-Grünen legen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes (BayNatSchG) vor, um kleinere Wildtiere besser zu schützen. Konkret geht es um den besseren Schutz des Igels, denn das Wildtier des Jahres 2024 steht seit 2020 auf der Vorwarnstufe der Roten Liste. Sein Bestand geht immer weiter zurück. Dabei stellen insbesondere Mähroboter eine große Bedrohung dar.
Warum sind Mähroboter ein Problem für den Igel?
Im Gegensatz zu anderen elektrischen Rasenmähern dürfen Mähroboter, da sie leiser sind, zeitlich unbegrenzt (d. h. auch nachts) eingesetzt werden. Igel sind deshalb so verletzungsgefährdet, weil sie in der Dämmerung und nachts nach Nahrung suchen und bei Kontakt mit dem Mähroboter nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Dadurch werden sie teilweise regelrecht skalpiert. Und auch harmlosere Schnittverletzungen sind für die Wildtiere gefährlich. Mähroboter stellen auch eine Gefahr für Amphibien und andere Kleintiere dar, die nachts unterwegs sind.
Was fordern die Landtags-Grünen in ihrem Gesetzentwurf?
Der Gesetzentwurf setzt die dringend notwendige Schutzmaßnahme für den Igel und andere Kleintiere um. Wir Grüne fordern, dass das Mähen von nicht wirtschaftlich genutzten Rasen- und Grünflächen nach Einbruch der Dämmerung oder bei Dunkelheit untersagt wird, sofern dadurch nachtaktive Wirbeltiere erheblich beeinträchtigt oder getötet werden können.*
Welche Vorteile bringt die Änderung?
- Eine klare Regelung sensibilisiert die Nutzer*innen für die Gefahren, die von ihren Geräten ausgehen. Denn die allermeisten wissen nicht, welche Folgen die nächtliche Nutzung ihrer Geräte haben kann.
- Eine generelle Regelung wäre zudem vorteilhaft für die bayerischen Kommunen, die sich dann die mühevolle Ausarbeitung von Einzelverordnungen ersparen würden. Einige Kommunen sind diesen Weg bereits gegangen (z. B. Eichenau; in Bayreuth ist eine Allgemeinverfügung in Planung). Der bisherige Weg der Staatsregierung, rein durch Infobroschüren auf Aufklärung zu setzen, reicht nicht aus.
- Bedrohte Arten werden effektiv vor einer konkreten Gefahr geschützt.
Statements:
Mia Goller, Sprecherin für Landwirtschaft, sagt:
„Ich besuche regelmäßig Igel-Rettungsstationen und habe grausam verstümmelte Tiere gesehen, die nachts vom Mähroboter erwischt wurden. Ich finde das schrecklich. Ein bisschen Rücksicht auf unsere Wildtiere in der Nacht schadet niemandem und rettet Leben. Mähroboter sollten nachts und in der Dämmerung nicht ohne Aufsicht laufen. Unser Gesetzentwurf soll Klarheit in ganz Bayern schaffen. So einfach und wirksam kann Naturschutz sein – ohne großen Aufwand, aber mit viel Wirkung für die Artenvielfalt vor unserer eigenen Haustür.“
Christian Hierneis, Sprecher für Umwelt, erklärt:
„Wer freut sich nicht, wenn ein Igel durch den Garten spaziert. Doch sein natürlicher Schutzreflex, sich still zusammenzurollen, wird beim Mähroboter zur tödlichen Gefahr – besonders für kleinere und jüngere Tiere und auch viele Amphibien und andere Kleintiere.
Mit unserem Gesetz, das kaum jemanden einschränkt, weil die Rasenflächen nach wie vor jeden Tag gemäht werden können, retten wir viele Lebewesen! Und gleichzeitig ersparen wir es unseren Kommunen, das nächste Dickicht von Einzelverordnungen hochzuziehen.
Wer privat noch mehr tun will: Das Beste ist natürlich, weniger zu mähen und mehr Natur zuzulassen. Dann wachsen mehr Wildpflanzen, die sind schön fürs Auge und nützlich für Insekten und viele andere Tiere. Aber das bleibt natürlich jeder und jedem selbst überlassen.“
Hintergrund:
Konkrete Zahlen zur Anzahl verletzter und getöteter Tiere durch Mähroboter in Bayern liegen aktuell nicht vor. Es gibt bayernweit zwar zahlreiche Igelstationen, die allerdings nicht zentral erfasst sind. Oftmals werden sie ehrenamtlich betrieben, teilweise auch nur saisonal oder angeschlossen an Tierheime. Staatliche Stellen, die sich ausschließlich um Igel kümmern, gibt es laut Staatsregierung nicht.
Das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung hat 370 Tiere mit Schnittverletzungen durch „elektrische Gartenschnittgeräte“ untersucht, die Hälfte davon überlebte nicht. Das Institut spricht von einem ernsten Tier- und Artenschutzproblem für diese besonders beschützten Tiere. Die Dunkelziffer sei zudem sehr hoch, da viele verletzte Tiere nicht gefunden würden. https://www.izw-berlin.de/de/pressemitteilung/neue-forschung-zu-schnittverletzungen-bei-igeln-durch-maehroboter-entdeckt-erhebliches-aber-loesbares-tier-und-artenschutzproblem.html
* Der Gesetzentwurf räumt einen Betrieb ein, wenn geeignete Maßnahmen zum Schutz der Tiere ergriffen werden. Das heißt etwa, wenn das Gerät beim Betrieb beaufsichtigt wird oder eine nachweisbar funktionierende Igelerkennung hat.
Den vollständigen Gesetzentwurf finden Sie hier.