Umwelt | Natur
Ausgleichs- und Ersatzflächen: Massive Vollzugsdefizite
Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Die Ergebnisse, die im Umweltausschuss präsentiert wurden, waren desaströs.
01. März 2018
Die Naturschutzgesetze verlangen, dass bei Eingriffen in die Natur, wie der Bebauung von Flächen, diese ausgeglichen werden müssen. Dabei werden meist landwirtschaftliche Flächen zu Biotopen aufgewertet. Wir Grüne forderten nun einen Bericht zur Kontrolle dieser Pflicht. Die Ergebnisse, die im Umweltausschuss präsentiert wurden, waren desaströs.
Anhand eines Modellprojektes im Landkreis Ebersberg, bei dem 100 zufällig ausgewählte Ausgleichsflächen kontrolliert wurden, beantwortete die CSU-Regierung die Fragen des grünen Antrags. Nur 20 Prozent der Flächen wiesen keine Mängel auf. Weitere 29 Prozent hatten geringe Mängel und über die Hälfte größere Mängel. Bei 26 Prozent war keine Umsetzung festzustellen, sie existierten also gar nicht. Die verpflichtenden Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität greifen nur bei einem Fünftel der Fläche. Kein Wunder, dass sich damit der Rückgang der Biodiversität nicht aufhalten lässt, wenn eines der wichtigsten Instrumente des Naturschutzes praktisch wirkungslos ist. Erschreckend war auch, dass keine Unterschiede zwischen privaten und öffentlichen Vorhabensträgern festgestellt wurden. Auch die öffentliche Hand ignoriert das Naturschutzrecht.
Unser umweltpolitischer Sprecher und Vorsitzender des Umweltausschusses, Dr. Christian Magerl, sagt: „Der Landkreis Ebersberg ist kein Einzelfall. In ganz Bayern gibt es massive Vollzugsdefizite. Den Einzigen, die diese Missstände kontrollieren könnten, den Naturschutzbehörden, wird von der CSU ausreichend Personal verweigert. Schöne Biodiversitätskonzepte sind wenig wert, wenn die Hausaufgaben so schlampig ausgeführt werden.“