Sozialpolitik

UN-Behindertenrechtskonvention in Bayern umsetzen

Mehr inklusiven Wohnraum schaffen! Dezentralisierung und Umgestaltung von großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

26. Januar 2021

Aktuell leben in Bayern rund 10.000 Menschen mit Behinderungen in sogenannten „Komplexeinrichtungen“. Diese großen Einrichtungen bieten Therapie- und Betreuungsformen gebündelt an einem Standort, liegen aber oft völlig außerhalb von Gemeinden und ohne Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr. Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung – gelebte Inklusion – ist so kaum möglich. Wir Grüne haben am 28. Januar 2021 eine Anhörung im Sozialausschuss initiiert, damit Komplexeinrichtungen endlich zu inklusiven Sozial- und Wohnräumen umgestaltet werden.
Die Anhörung zeigte deutlich: andere Bundesländer haben sich hier schon lange kraftvoll auf den Weg gemacht – Bayern ist Schlusslicht. Im Bundesdurchschnitt leben mehr als die Hälfte (51%) der Menschen mit Behinderung dank ambulanter Unterstützung in ihren eigenen vier Wänden, in Niederbayern oder in der Oberpfalz liegt diese Quote leider nur bei rund 30%.* Dabei ist die Umwandlung von Komplexeinrichtungen in Bayern kein neues Thema, im Gegenteil: seit Jahrzehnten ist es in der Diskussion, entsprechende Konzepte und wissenschaftliche Evaluierungen – z.B. zur hohen Zufriedenheit von Bewohner*innen nach einem Umzug von einer Einrichtung in inklusiven Wohnraum – liegen seit Langem auf dem Tisch. Die Expert*innen forderten in der Anhörung, das Sonderinvestitionsprogramm, mit dem die inklusive Umgestaltung von Komplexeinrichtungen durch den Freistaat gefördert wird, deutlich anzupassen: Neben einer finanziellen Aufstockung braucht es flexiblere Förderkriterien, damit auch Einrichtungen mit weniger als 100 Wohnplätzen und für Menschen mit seelischen Behinderungen förderfähig sind. Die Förderkriterien und -entscheidungen müssen außerdem transparent gemacht werden. Die Umwandlung von Komplexeinrichtungen ist eine Mammutaufgabe unterschiedlicher Ebenen – von Bezirken, Kommunen, Trägern, Einrichtungen und Betroffenen. Daher fordern die Expert*innen eine Fachstelle, die diesen Prozess begleitet und zielgerichtete Investitionen sicherstellt. Dabei ist der Grundsatz der UN-Konvention "Nichts über uns ohne uns“ als Leitplanke stets zu berücksichtigen und insbesondere Interessenverbände der Menschen mit Behinderung in einer solchen Fachstelle zu verankern.  
Menschen mit Behinderung haben ein Wunsch- und Wahlrecht in Bezug auf ihren Wohnort – das schreibt die UN-Behindertenrechtskonvention fest. „Das muss auch von der Söder-Regierung endlich mit aller Kraft angegangen und umgesetzt werden!“ erklärt Kerstin Celina, sozialpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion. Wir Grüne werden die Vorschläge aus der Anhörung aufgreifen und in den Bayerischen Landtag einbringen – damit sich endlich auch die Staatsregierung bewegt und mehr inklusiven Wohnraum schafft.

*Daten dazu im „Kennzahlenvergleich Eingliederungshilfe 2020“ der BAGüS: https://www.lwl.org/spur-download/bag/Endbericht%202018_final.pdf

Die Sachverständigenanhörung mit folgende Themenkomplexen:
I. Definition, Erfordernisse, Verlauf und Auswirkungen einer Konversion, insbesondere auch in Bezug auf die Betroffenen
II. Finanzbedarf und Rahmenbedingungen für gelingende Konversion
III. Sonderinvestitionsprogramm der Staatsregierung „Konversion von Komplexeinrichtungen“
IV. Wahrnehmung und Partizipationsmöglichkeiten
V. Unterbringung von Menschen mit psychischer Behinderung

Die Stellungnahmen der Sozialverbände können Sie hier einsehen: