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Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst

Integrieren, fördern, ermöglichen

27. Januar 2021

Im Öffentlichen Dienst des Freistaats Bayern betrug im Jahr 2019 der Anteil der Mitarbeiter*innen mit Behinderung 5,56 % an allen Beschäftigten. Dieser Anteil sinkt seit dem Höchststand von 5,78 % vor zehn Jahren in 2011. Bei den jährlichen Neueinstellungen und bei den Anwärter*innen und Auszubildenden dümpelt der Anteil von Menschen mit Behinderung bei plus/minus zwei Prozent. So wird die Beschäftigungsquote nie steigen.
Schon bei der Vorstellung des Beschäftigungsberichts 2014 forderte die damalige Behindertenbeauftragte Irmgard Badura „„eine selbst auferlegte Quote“ bei der Beschäftigung behinderter Menschen […] und zitierte als Vorbild die Landeshauptstadt München, die sich bei der Ausbildung von Nachwuchskräften freiwillig eine Quote von 6 Prozent verpasst hat“, woraufhin „In der anschließenden Diskussion [] Thomas Huber (CSU) ausdrücklich die von Irmgard Badura ins Gespräch gebrachte, selbst auferlegte Quote [begrüßte].“ (Zitiert nach: www.bayern.landtag.de/aktuelles/aus-den-ausschuessen/ausschuss-oeffentlicher-dienst-freistaat-als-arbeitgeber-erfuellt-pflichtquote-bei-der-beschaeftigung-von-menschen-mit-behinderung/)
So geht’s seit Jahren – jährlich nach zu lesen in den Berichten in der Rubrik „Aus den Ausschüssen“ auf der Seite des Bayerischen Landtags. Die Regierung und ihre CSU-Fraktion, derzeit erweitert um die FW-Fraktion, freut sich, dass sie um die Zahlung der Ausgleichsabgabe wegen zu geringer Beschäftigung von Menschen mit Behinderung drum rum kommt und macht in ihrer Saumseligkeit tranig weiter. Das gelingt aber nur, weil alle Ministerien und nachgeordnete Behörden zusammen addiert werden. Das Kultusministerium liegt seit Jahren knapp unter, selten knapp über 4 Prozent Beschäftigungsanteil. Klingt erstmal nicht so dramatisch. Jedoch: Erstens ist das ein Fünftel unter der Mindestquote und zweitens sind beim Schulministerium 36 Prozent aller beim Freistaat Beschäftigten tätig. Um überhaupt wenigstens die 5 Prozent zu erreichen, muss das KuMi 1054 Menschen mit Behinderung einstellen. Gleiche Lage beim Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Ebenfalls seit Jahren plus/minus 4 Prozent, stellt 19 Prozent aller Beschäftigten und muss 446 Menschen mit Behinderung zur Erfüllung der Mindestquote einstellen (jeweils Stand 2019).
Statt das ritualmäßig zu beklagen, könnte zumindest ein interner Topf in Höhe der zu zahlenden Ausgleichsabgabe gebildet werden, der ausschließlich für die Schaffung von Arbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung in diesen beiden Ressorts verwendet werden darf.
Dass der politische Wille zum Erfolg führt zeigt das Nachbarland Hessen – seit zwei Jahrzehnten. Die landesweite Beschäftigungsquote liegt seit Jahren bei plus/minus 7,5 Prozent. Ja wie schaffen die denn das? Mit einer Selbstverpflichtung der Landesregierung – auch politischer Wille genannt. Als der Bundesgesetzgeber zum Jahr 2001 die gesetzliche Beschäftigungsquote von 6 auf 5 Prozent senkte – der Name des Gesetzes ist eine so unnachahmliche Sprachverdummung, dass er genannt werden muss: Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter – hat die hessische Landesregierung (damals Ministerpräsident Roland Koch, CDU) beschlossen, bei mindestens 6 Prozent zu bleiben. Und dieser Beschluss hat alle Regierungswechsel überlebt.
Um dem bayerischen Stillstand ein Ende zu bereiten, haben wir Anfang Dezember letzten Jahres unser Antragpaket Menschen mit Behinderung im Öffentlichen Dienst in den Blick nehmen I bis V eingebracht. Dies wurde diese Woche im Ausschuß für Fragen des Öffentlichen Dienstes beraten, im Anschluss an den Bericht über die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen beim Freistaat Bayern 2019.

Antrag I:  Bericht über die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiterentwickeln
Die numerische Berichterstattung muss um qualitative Bestandteile erweitert werden. Dazu gehört insbesondere die Berücksichtigung des Umgangs mit psychischen Beeinträchtigungen, über deren Zunahme der Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Holger Kiesel anschaulich im Ausschuss berichtet hat. An sich eine unstrittige Forderung; auch die Berichterstatterin aus dem Finanzministerium, Ministerialrätin Dr. Nicole Lang, erklärte in der Aussprache, dass sich das Ministerium dem „nicht verschließen“ werde. Da hat aber niemand mit der Blockade der CSU gerechnet: Die Zustimmung wurde davon abhängig gemacht, dass der Landtag die Staatsregierung bittet erstmal zu prüfen ob der Beschäftigungsbericht entsprechend weiterentwickelt werden könne. Haben wir eben in diesen sauren Apfel gebissen.

Antrag II: Beschäftigungsquote von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst erhöhen
Wir wollen die Erhöhung der Beschäftigungsquote um einen Prozentpunkt in den nächsten fünf Jahren auf dann 6,5 % erreichen und beantragten eine Selbstverpflichtung des bayerischen Landtags auf dieses Ziel. Damit läge der Freistaat in fünf Jahren immer noch einen Prozentpunkt hinter Hessen, dass seit mehr als fünf Jahren 7,5 % hält. Um die Dimension zu illustrieren: Nach Beschäftigungsstand 2019 entspricht ein Prozentpunkt der zusätzlichen Beschäftigung von 2857 Menschen mit Behinderung; also rund 600 Neueinstellungen jährlich. Zitat des ehemaligen Wissenschaftsministers Heubisch: „Das ist eine gewaltige Anstrengung.“ Wer’s in seiner Amtszeit noch nicht mal versucht hat mag der Illusion Jahre später immer noch anhängen. Bekanntlich hängt dieses Ressort meilenweit hinterher.
Der Antrag wurde abgelehnt.

Antrag III: Mehr Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst des Freistaates Bayern bei den Neueinstellungen eine Chance geben
Mit diesem Antrag kämen wir dem Ziel einer Beschäftigungsquote von 6,5 % nahe. Im Haushaltsgesetz wird seit vielen Jahren eine Stellensperre beschlossen, die dann für die Einstellung schwerbehinderter Menschen vorbehalten sind. Das sind die so genannten 6c-Stellen (nach der Numerierung der Paragrafen des Haushaltsgesetzes). Wir beantragen die Verdreifachung auf 600 Stellen – Konsequenz aus Antrag II. Darüberhinaus wollen wir die Gleichverteilung dieser Stellen auf die Ressorts entsprechend ihres Anteils an allen Bediensteten leicht zugunsten der nachhinkenden Ministerien Kultus sowie Wissenschaft verändern – auf das eineinhalbfache – und die dann verbleibenden Stellensperren auf die weiteren zwölf Ressorts entsprechend ihres Anteils wie gehabt verteilen.
Im Ausschuss für den Öffentlichen Dienst ist der Antrag abgelehnt worden. Es reiche, dass in 2018 die Stellensperren um 50 auf 200 erhöht wurden.
Aber der Antrag steht als Haushaltsantrag auf der Tagesordnung des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen am kommenden Mittwoch 3. März zur Beratung.

Antrag IV: Förderung der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Dienst – Behindertengerechte Ausstattung der Arbeitsplätze
Mit diesem Antrag fordern wir zentrale Ansätze für die Verbuchung von Ausgabemitteln für die Ausstattung der Arbeitsplätze, wie z. B. Mobiliar und Hard- und Software. Dabei orientieren wir uns an der Einführung solcher zentraler Ansätze für Aufträge der einzelnen Ressorts an Werkstätten für behinderte Menschen und Inklusionsbetriebe, die seit deren Einführung 2017 im Beschäftigungsbericht als Erfolgsmodell hervorgehoben werden. Allerdings wurden dieses Mittel aus den Beschaffungsetats abgezweigt. Wir wollen zusätzliche Mittel bereit stellen. Das haben wir mit entsprechenden Haushaltsanträgen für alle 14 Ressorts unterlegt, die aber in den bisherigen Beratungen des Haushaltsausschusses von den Regierungsfraktionen alle abgelehnt wurden.
Anekdote am Rande: In der Aussprache des Beschäftigungsberichts 2018 am 4. Februar 2020 sagte CSU-Abgeordneter Alfred Grob: „Wo dies möglich sei, werde auch bei der öffentlichen Hand versucht, Schwerbehinderte einzustellen. Auch beim Schreibdienst der Polizei werde stark auf behinderte Menschen zurückgegriffen. Hier seien beste Erfahrungen mit diesen äußerst motivierten Mitarbeitern gemacht worden. Das Problem der Kostenübernahme bestehe nicht nur an Schulen, sondern auch bei den Dienststellen der Polizei. Sonderausstattungen blieben an der budgetierten Dienststelle, also an der einzelnen Inspektion hängen. Als Lösung werde vorgeschlagen, pro Behördenorganisation einen Etat im Ministerium zu schaffen, um im Einzelfall darauf zugreifen zu können.“ Diesen Dienstag schwieg Herr Grob.

Antrag V: Barrierefreie Informationstechnik voranbringen
Wir fordern die rasche behördenweite Ausstattung mit und Anwendung von barrierefreier Informationstechnik sowie die Verankerung dieser Zielsetzung im Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetz. Der Antrag war nicht nur einem Redner (kein Fehler) „zu detailliert“. Um die drohende Ablehnung abzuwenden haben wir unseren Antrag in einen Berichtsantrag abgeändert, der dann einstimmige Zustimmung fand.
Solange es nichts kostet und Handeln nicht beschlossen ist sind die die Regierung tragenden Parteien noch dafür. Beschämend.

Unser Antragspaket