Sozialpolitik

Inklusive Kommunalwahl sicherstellen

Rund 17.500 Menschen mit Behinderung und im Maßregelvollzug dürfen an Kommunalwahl 2020 teilnehmen – Kerstin Celina: „Wichtiger Schritt für gleichberechtigte Teilhabe“

07. Februar 2020

Ein Bericht des CSU-Innenministeriums auf Antrag der Landtags-Grünen zeigt, dass rund 17.500 Menschen mit Behinderung und im Maßregelvollzug für die Kommunalwahl 2020 in Bayern wahlberechtigt* sind. „Durch die Aufhebung des Wahlrechtsausschlusses werden auch Menschen mit Behinderung endlich nicht mehr benachteiligt und ausgrenzt“, erklärt die sozialpolitische Sprecherin Kerstin Celina. Zuvor waren Menschen, für die Betreuung in allen Angelegenheiten bestellt ist, pauschal vom Wahlrecht ausgeschlossen. „Das ist ein wichtiger Schritt für gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderung“.

Im Freistaat Bayern wurden besonders viele Betroffene vom Wahlrecht ausgeschlossen: deutschlandweit beläuft sich die Zahl auf 85.000 – 20 Prozent entfallen damit allein auf Bayern. Bereits 2017 haben die Landtags-Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Wahlrecht im Sinne der UN-Behindertenkonvention für alle vorsieht. Kerstin Celina: „Endlich ist es nun soweit. Menschen mit Behinderung müssen am politischen Leben teilhaben dürfen und der Freistaat muss nun dafür sorgen, dass bei der anstehenden Kommunalwahl die entsprechenden Assistenzen, technischen Hilfsmittel und barrierefreie Wahllokale bereitstehen.“

*Wer kürzlich in eine Betreuungs-Einrichtung umgezogen ist oder seinen Wohnsitz an einem anderen Ort gemeldet hat (z.B. bei den Eltern), muss einen Antrag auf Wechsel des Wählverzeichnis stellen – und zwar bis spätestens 21 Tage vor der Wahl (also bis zum 23. Februar 2020)