Sozialpolitik

Wahlrecht für alle – unabhängig von Behinderungen!

Politische Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärken

09. Februar 2018

Nach der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen dasselbe Recht auf politische Partizipation wie nichtbehinderte Menschen. Trotzdem gibt es immer noch zahlreiche Hürden, die einer politischen Teilhabe behinderter Menschen im Wege stehen.
Darum haben die Landtags-Grünen einen Gesetzentwurf eingebracht, der das Wahlgesetz verändern und somit das Wahlrecht für alle einführen will. Derzeit werden in Deutschland laut einer Studie der Bundesregierung immer noch rund 85.000 Menschen mit Behinderung und einer Betreuung in allen Angelegenheiten von dem grundlegenden demokratischen Recht der Beteiligung an Wahlen ausgeschlossen. Diese Wahlrechtsausschlüsse sind menschenrechtswidrig und widersprechen eindeutig der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Pauschale Ausschlüsse vom Wahlrecht müssen aus allen Wahlgesetzen von Bund, Ländern und Kommunen gestrichen werden.
Der Ausschluss dieser Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht verstößt gegen Artikel 29 der UN-Konvention, der allen Menschen mit Behinderung die gleichen politischen Rechte und die gleichberechtigte Teilhabe am politischen Leben garantiert, „was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden“. Der ‚UN-Fachausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung‘ hat bereits im April 2015 im offiziellen Prüfverfahren zur Umsetzung der Konvention in Deutschland dringend angemahnt, „alle Gesetze und sonstigen Vorschriften aufzuheben, durch die Menschen mit Behinderung das Wahlrecht vorenthalten wird“. Auch das ‚Deutsche Institut für Menschenrechte‘, die Monitoringstelle der Bundesregierung für die UN-Behindertenrechtskonvention, hat den Wahlausschluss von unter Betreuung stehenden Menschen als diskriminierend und unverhältnismäßig kritisiert. Der Europäische Gerichtshof und die EU-Menschenrechtskonvention halten den Wahlrechtsausschluss behinderter Menschen ebenfalls für eine unzulässige Stigmatisierung.
In Bayern werden besonders viele Menschen an ihrem Recht auf Wahl gehindert. Bezogen auf die Bevölkerungszahl sind es 26-mal mehr Menschen als in Bremen. Diese unterschiedliche Handhabung bestehender Gesetze ist willkürlich und mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung nicht vereinbar. Menschen mit Behinderung müssen unabhängig vom Wohnort überall das gleiche Recht auf politische Teilhabe genießen. Wir wollen deshalb das Landeswahlgesetz und das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz in Bayern im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention ändern. Damit würde zukünftig der pauschale Wahlausschluss von unter Betreuung stehenden Menschen und von psychisch kranken Straftätern verhindert. Ein Wahlrechtsausschluss soll zukünftig nur noch aufgrund einer richterlichen Entscheidung möglich sein. In Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein wurden bereits entsprechende Änderungen in den Landeswahlgesetzen umgesetzt. Es ist menschenrechtlich geboten, nun auch in Bayern die entsprechenden Wahlrechtsausschlüsse aufzuheben.
Der Gesetzentwurf der Landtags-Grünen wurde in dieser Woche im Rechtsausschuss und zuvor im Sozialausschuss des Landtages beraten und dort jeweils von der CSU-Mehrheit abgeblockt.
Gesetzentwurf der Landtags-Grünen.
Und hier noch ein kurzes Video mit Kerstin Celina: „Wahlrecht für alle! Unabhängig von einer Behinderung“

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