Sozialpolitik

Teilzeitausbildung voranbringen!

Fachgespräch verdeutlicht, dass sich trotz diverser Gesprächsrunden und Konferenzen zu diesem Thema in Bayern in den vergangenen Jahren nicht viel bewegt hat.

28. Juni 2018

Auf Antrag der Landtags-Grünen hat sich der Landtag in dieser Woche noch einmal mit dem Thema Teilzeitausbildung beschäftigt. In einem Fachgespräch wurde deutlich, dass sich trotz diverser Gesprächsrunden und Konferenzen zu diesem Thema in Bayern in den vergangenen Jahren nicht viel bewegt hat.  Obwohl seit 2005 die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung im Berufsbildungsgesetz verankert ist, fristet sie in Bayern immer noch ein Nischendasein. So wurden 2014 in Bayern nur 0,2 Prozent aller Ausbildungsverhältnisse in Teilzeit absolviert.
 „Die Potenziale und Möglichkeiten in diesem Bereich werden bei Weitem noch nicht ausgeschöpft“, beklagt die Sozialpolitikerin Kerstin Celina. „So gibt es im gesamten Öffentlichen Dienst im Freistaat Bayern bisher nur eine einzige Auszubildende in Teilzeit. Dabei müsste die Staatsregierung mit ihren Landesbehörden und Ministerien als Vorbild für private und öffentliche Arbeitgeber auftreten.“ Eine Teilzeitausbildung ist für Alleinerziehende, junge Familien mit Kindern oder zu pflegenden Angehörigen eine wichtige Möglichkeit zu einer (nachholenden) Berufsausbildung. Teilzeitausbildung ist insbesondere für junge Eltern und Alleinerziehende, die es nicht schaffen, eine Ausbildung in Vollzeit zu machen, oft die einzige Chance überhaupt einen Einstieg in eine qualifizierte Erwerbsbiografie zu schaffen.
Bei den AbsolventInnen einer Teilzeitausbildung handelt es sich um über 80 Prozent um Frauen, die sich oft in schwierigen Lebenslagen befinden. Sie brauchen auch während der Ausbildung eine kontinuierliche Begleitung. In dem Fachgespräch im Sozialausschuss des Landtages wurde deutlich, das spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen, wie ‚Meine Chance‘ oder ‚Junge Eltern und Beruf,‘ immer noch von einer zeitlich befristeten Projektförderung abhängig sind. Von einem flächendeckenden Beratungs- und Unterstützungsangebot für die Betroffenen sind wir in Bayern noch weit entfernt.
Viele Ausbildungsbetriebe tun sich immer noch wahnsinnig schwer, Auszubildende in Teilzeit einzustellen. Hier hat der Verband der bayerischen Wirtschaft versprochen, sich am Abbau von Vorbehalten zu beteiligen.
Auch bei den Berufsschulen ist noch deutlich mehr Beweglichkeit erforderlich. Nur in wenigen Ausnahmefällen ist es möglich, eigene Berufsschulklassen mit Teilzeitauszubildenden einzurichten. Deshalb müssen Teilzeitauszubildende meistens am Regelunterricht teilnehmen, ohne die nötige zeitliche Flexibilität. Auch bei den Angeboten von Teilzeit im Rahmen einer schulischen Berufsausbildung, z.B. an den Pflegefachschulen oder Fachakademien, hapert es immer noch. So droht die erfolgreich angelaufene Teilzeitbeschulung von Kinderpflegerinnen daran zu scheitern, dass für die Absolventinnen kein Anspruch auf SGB II-Leistungen oder auf BAFöG besteht.
Die meisten Teilzeitauszubildenden durchlaufen jedoch eine schulische Ausbildung. Sie brauchen während ihrer Ausbildung eine gesicherte Finanzierung. Hier muss sich der Freistaat im Bund für einen Anspruch auf volle Vergütung auch bei einer Teilzeitausbildung und für den erleichterten Zugang zu BAföG und SGB II-Leistungen einsetzen.

Anträge
‚Teilzeitausbildung endlich voranbringen I – Ausbau der Teilzeitberufsausbilung im öffentlichen Dienst in Bayern‘
‚Teilzeitausbildung endlich voranbringen II – Auch für Auszubildende in einer schulischen Berufsausbildung SGB II-Leistungen ermöglichen‘