PsychKHG: Hilfe bleibt mangelhaft

Beratung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes im Landtagsausschuss für Gesundheit und Pflege zeigt, dass wesentliche Mangel des Entwurfs nicht geheilt wurden.

14. Juni 2018

 

Als „zu kurz gesprungen“ bezeichnet die sozialpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen, Kerstin Celina, die in letzter Minute eingereichten Änderungsanträge der CSU-Fraktion zum hoch umstrittenen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz (PsychKHG). Diese sowie auch der Gesetzentwurf der Staatsregierung zum PsychKHG wurden am Dienstag, den 12.6.2018 im Ausschuss für Gesundheit und Pflege beraten.

„Die Änderungsanträge der CSU bringen zwar eine Besserung des Entwurfes, wesentliche Fehler des vorgelegten CSU-Gesetzentwurfs werden aber nicht geheilt“, so Kerstin Celina. „Wichtig bleibt somit, was die CSU im unsäglichen Entwurf der Staatsregierung nicht geändert hat,“ kritisiert Celina deutlich. Dazu gehört nach wie vor der sehr kurze, bis auf Krisendienste gar fehlende, Hilfeteil des Gesetzes, während das Thema Gefahrenprävention im ausführlichen zweiten Teil weiter stark dominiert.

Dazu sagt Celina: „Wir wollen, dass der Hilfeteil erweitert wird, damit er einen würdigen und gleichrangigen ersten Teil zum zweiten Teil des Gesetzes bildet.“ Hier denken wir insbesondere an eine gesetzliche Absicherung der Sozialpsychiatrischen Dienste mit entsprechender Personalausstattung oder zum Beispiel an aufsuchende Hilfen. Es fehlen nach wie vor Regelungen zur Planung und Koordinierung der Hilfen, Verbesserungen bei der finanziellen Förderung und Stärkung der Selbsthilfe. Nachbesserungsbedarf sieht Kerstin Celina auch bei den Zwangsbehandlungen, der Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nur in Fachkliniken und den Möglichkeiten der Überwachung und der Rechtseinschränkungen gegen die Betroffenen.

Für uns ist klar – Bayern braucht dringend ein modernes und gutes Gesetz, das die Hilfe für psychisch Kranke gewährleistet und das keine neuen Stigmatisierungen festschreibt. Die CSU-Regierung habe die Reform des nicht mehr zeitgemäßen bayerischen Unterbringungsrechts „jahrelang verschleppt und die ExpertInnen ignoriert. Andere Länder hätten solche Gesetze zum Teil seit vielen Jahren“, ärgert sich Kerstin Celina.

Die Landtags-Grünen haben den Gesetzentwurf in der Sitzung des Gesundheits- und Pflegeausschusses als einzige Fraktion abgelehnt. „Ich möchte, dass klare, umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für die Rechte der Betroffenen und für die Hilfsangebote im Gesetz stehen. Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt dies leider nicht,“ betont Celina.