Alleinerziehende: Armut bekämpfen

Auch in Bayern sind Alleinerziehende und ihre Kinder besonders stark von Armut bedroht. Wir Grüne haben konkrete Maßnahmen angemahnt und vorgeschlagen.

02. März 2018


Auch in Bayern sind Alleinerziehende und ihre Kinder besonders stark von Armut bedroht: Jedes zweite Kind im Hartz IV-Bezug lebt in einem Haushalt von Alleinerziehenden. Gemessen am durchschnittlichen Einkommen in Bayern liegt das Armutsrisiko von Alleinerziehenden bei 45 Prozent. Wir Grüne forderten deshalb mit einem Dringlichkeitsantrag konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung des weiter steigenden Armutsrisikos Alleinerziehender. Überraschenderweise hat die CSU im Sozialausschuss einigen Forderungen zugestimmt.

„CSU-Sozialministerin Emilia Müller behauptet ständig, Bayern sei das Familienland Nummer 1“, so unsere Sozialpolitikerin Kerstin Celina. „Das hohe Armutsrisiko von Alleinerziehenden und ihren Kindern steht aber leider nicht im Fokus der Bayerischen Politik.“

Wir Grüne fordert deshalb gezielte familienpolitische Leistungen zur Verbesserung der Situation von Alleinerziehenden und ihren Kindern. Wir wollen Kinderarmut durch eine einkommensunabhängige und armutsfeste Kindergrundsicherung verhindern.  Hierfür sollen das bisherige Kindergeld und die einkommensabhängigen steuerlichen Kinderfreibeträge gebündelt werden. Eltern mit kleinem oder mittleren Einkommen erhalten so die gleiche Unterstützung wie Eltern mit hohem Einkommen. Darüber hinaus wollen wir die steuerliche Privilegierung der ‚Zuverdiener-Ehe‘ beenden und das Ehegattensplitting durch eine sozial gerechte Individualbesteuerung ersetzen.

„Dadurch beenden wir die Benachteiligung von Alleinerziehenden, unverheirateten Paaren und von Paaren, die sich Erwerbs- und Sorgearbeit partnerschaftlich teilen,“ erläutert Kerstin Celina unsere Kernforderungen für eine sozial gerechte Familienpolitik. „Leider findet sich weder die Kindergrundsicherung noch die Abschaffung des Ehegattensplittings im Koalitionsvertrag der neuen Großen Koalition: Ohne uns Grüne wird das Thema nicht vorankommen.“

Zwei weiteren Forderungen aus unserem Antrag hat die CSU trotz der Ablehnung einer grundsätzlichen Reform der familienpolitischen Leistungen grundsätzlich zugestimmt. So soll der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der bisher vom Einkommen abhängig ist, in eine feste steuerliche Entlastung umgewandelt werden. Dies hilft vor allem Geringverdienenden. Außerdem soll sich die Staatsregierung auf Bundesebene dafür einsetzen, dass in den Fällen, in denen Kinder zwischen den Haushalten ihrer getrenntlebenden Eltern pendeln, in der Grundsicherung ein Weg gefunden wird, unbürokratisch eine Kompensation für den anfallenden Mehrbedarf zu bekommen.

„Ich bin froh, dass es zumindest in diesen konkreten Punkten gelungen ist einen Konsens im Sozialausschuss zu erzielen,“ freut sich Kerstin Celina. „Wir erwarten nun, dass sich die Staatsregierung auf Bundesebene zeitnah für eine Umsetzung dieser Verbesserungen einsetzt!“