2. Lesung des Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes
Klare, umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für Hilfsangebote und Rechte der Betroffenen anstatt Einschüchterung und Scharfmacherbegriffe
12. Juli 2018
Nach den lauten Protesten aus Verbänden und Bevölkerung gegen das Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz musste die CSU-Regierung nachsitzen und hat eine Reihe von Änderungsanträgen eingebracht. Diese bringen zwar eine Besserung des Entwurfes, wesentliche Fehler des vorgelegten CSU-Gesetzentwurfs werden aber nicht geheilt. „Wichtig bleibt somit, was die CSU im unsäglichen Entwurf der CSU-Regierung nicht geändert hat,“ kritisiert Kerstin Celina deutlich. Dazu gehört nach wie vor der sehr kurze – fast fehlende – Hilfeteil des Gesetzes (bis auf Krisendienste), während das Thema Gefahrenprävention im ausführlichen zweiten Teil weiter stark dominiert.
Der Ansatz der Landtags-Grünen ist, den Hilfeteil zu erweitern, damit er einen würdigen und gleichrangigen ersten Teil zum zweiten Teil des Gesetzes bildet. Hier denken wir insbesondere an eine gesetzliche Absicherung der sozialpsychiatrischen Dienste mit entsprechender Personalausstattung oder zum Beispiel an aufsuchende Hilfen. Es fehlen nach wie vor Regelungen zur Planung und Koordinierung der Hilfen. Nicht nur die Stärkung, sondern vor allem auch die finanzielle Förderung der Selbsthilfe muss gewährleistet werden. Nachbesserungsbedarf sehen die Landtags-Grünen aber auch im zweiten Teil des Gesetzestextes - beispielsweise bei den Zwangsbehandlungen, der Verpflichtung zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung nur in Fachkliniken und den Möglichkeiten der Überwachung und der Rechtseinschränkungen gegen die Betroffenen und vieles mehr.
Für uns ist klar – Bayern braucht dringend ein modernes und gutes Gesetz, das die Hilfe für psychisch Kranke gewährleistet und das keine neuen Stigmatisierungen festschreibt. Mit den unnötigen Scharfmacherbegriffen in ihrem Gesetzestext macht die CSU den Menschen nur Angst. Kerstin Celina fügt dazu: „Den sprachlichen Bezug zum Maßregelvollzug herauszunehmen reicht doch nicht, wenn die Regelungen aus dem Strafvollzug fast wörtlich übernommen werden.“
Die CSU-Regierung hat die Reform des nicht mehr zeitgemäßen bayerischen Unterbringungsrechts jahrelang verschleppt und die Expert*innen ignoriert. Andere Länder haben solche Gesetze zum Teil seit vielen Jahren.
Die Landtags-Grünen haben den Gesetzentwurf als einzige Fraktion abgelehnt. „Ich möchte, dass klare, umfassende und rechtlich verbindliche Regelungen für die Rechte der Betroffenen und für die Hilfsangebote im Gesetz stehen und keine Einschüchterung. Mit dem vorliegenden Entwurf gelingt dies leider nicht,“ betont Kerstin Celina.