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Landtags-Grüne: “Wer Corona-Hilfen jetzt zurückfordert, stürzt viele Selbstständige in die nächste Krise”
Grüner Dringlichkeitsantrag im Plenum am Mittwoch, 22. März 2023 – Sanne Kurz fordert Stopp der Rückzahlungsforderungen
21. März 2023
„Das Versprechen der Söder-Regierung in der Pandemie war unbürokratische, unkomplizierte Hilfe – doch inzwischen will sie von 260.000 Menschen in Bayern Geld zurück. Das ist für viele nicht leistbar und existenzbedrohend und steht in krassem Missverhältnis zu den früheren Aussagen”, kritisiert Sanne Kurz, Sprecherin für Kultur und Film der Landtags-Grünen. Die Landtags-Grünen fordern die Staatsregierung daher mit einem Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung am Mittwoch, 22. März 2023, dazu auf, ihre Rückzahlungsforderungen an Selbstständige, Nachwuchs-Künstler*innen und Kleinunternehmer*innen zu stoppen.
Sanne Kurz erklärt: „Wer Corona-Hilfen und Stipendien jetzt zurückfordert, stürzt viele Selbstständige und Freischaffende in die nächste Krise. Es sollte selbstverständlich sein, dass die Staatsregierung die Existenz von gut einer Viertelmillion Soloselbstständigen, Kreativen sowie den Kleinunternehmen in der Gastronomie, Touristik, dem Einzelhandel und im Kulturbereich über die Pandemie und die Energiekrise hinaus sichert.” Das Argument mit den Rückzahlungen eine “Überkompensation” zu verhindern, sei schlicht unfair, so Sanne Kurz: “Kleinunternehmen und Soloselbstständige spüren Monate, teils Jahre die Auswirkungen der Pandemie. Viele haben von ihren Ersparnissen und Altersrücklagen gelebt. Da sind die Rückzahlungsforderungen ein Schlag ins Gesicht. Die Söder-Regierung muss nun ebenfalls Verantwortung übernehmen. Sonst droht die Pleitewelle, die durch die Corona-Soforthilfe eigentlich hätte verhindert werden sollen.”
Konkret fordern die Landtags-Grünen:
- Die bayerische Corona-Soforthilfe darf nicht mehr auf die Künstler*innenhilfe (Soloselbstständigenprogramm) angerechnet werden.
- Zuflüsse aus Stipendien, Preisgeldern, Programmprämien, oder Erlösen aus Urheberrechten, die zufällig in den Anrechnungs-Zeitraum der Corona-Soforthilfen gefallen sind, sollen nicht auf diese angerechnet werden.
- Der Berechnungszeitraum von drei Folgemonaten nach Auszahlung muss angepasst werden.
- Es braucht Lösungen bei den Rückzahlungen aus den 5.000 Stipendien
- Kosten aus Löhnen und Gehältern für Liquiditätsengpässe müssen rückwirkend anerkannt werden, wenn kein Kurzarbeitergeld o.Ä. geflossen ist.