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Eine Frage der Würde
Eigenes Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige und Kleinst- und Kleinunternehmer*innen in Bayern
15. Mai 2020
Die Landtags-Grünen forderten mit einem Dringlichkeitsantrag in der Plenarsitzung diese Woche endlich Unterstützung von Solo-Selbstständigen in Bayern – 1.180€ pro Monat als Unternehmer-Lohn für den Lebensunterhalt und Übernahme des Modells aus Baden-Württemberg.
Vom Fitnesstrainer über die freie Journalistin bis zur Fremdenführerin gibt es in Bayern ein Heer von Solo-Selbstständigen. Sie alle leiden wie andere Unternehmer*innen unter den coronabedingten Einschränkungen bei der Berufsausübung. Wenn es um staatliche Soforthilfen geht, fallen sie allerdings in Bayern meist hinten runter – und werden von der CSU/FW-Staatsregierung angehalten, Arbeitslosengeld II zu beantragen.
Sanne Kurz, kulturpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, betont wie wichtig diese Unterstützung der Solo-Selbständigen ist: „Für viele ist das sowohl finanziell als auch mental ein tiefer Fall. Das sind hart arbeitende und oft sehr gut ausgebildete Leute, die in ihren Berufen bis zur Coronakrise erfolgreich waren und jetzt in die Sozialhilfe gedrängt werden.“
Wir Grüne im Bayerischen Landtag fordern deshalb sowohl für Solo-Selbstständige als auch für Kleinst- und Kleinunternehmer*innen in Bayern ein eigenes Soforthilfeprogramm. Damit sollen nicht nur wie bisher laufende Betriebskosten abgedeckt werden, sondern auch der private Lebensunterhalt in Höhe von 1.180€ pro Monat als „Unternehmer-Lohn“ endlich anerkannt werden. Sanne Kurz erläutert diese Forderung:„Wir orientieren uns damit an dem aktuellen pfändungsfreien Existenzminimum. Solange Solo-Selbstständige an ihrer Berufsausübung gehindert sind, müssen wir ihnen mindestens diese Unterstützung gewähren. Das ist eine Frage der Würde.“
CSU/FW wehrten unseren Vorstoß kategorisch ab und sahen nicht einmal ein, dass der Wirtschaftsminister zuständig wäre. Der Dringlichkeitsantrag wurde im Plenum abgelehnt. Einen kleinen Erfolg zumindest für den Kulturbereich konnten wir jedoch erreichen. So verkündete Ministerpräsident Söder am Donnerstag, dass bei der Soforthilfe für Künstler*innen insofern nachgebessert werde, dass auch künstlerisch tätige Menschen oder jene, die Kunst erst ermöglichen – wie Techniker*innen – ebenfalls antragsberechtigt sein sollen und nicht mehr nur jene, die in der Künstlersozialkasse versichert sind. Das begrüßen wir, werden aber nicht müde, uns auch für alle anderen Betroffenen weiter einzusetzen.
Zum grünen Dringlichkeitsantrag
Zur Plenarrede von Sanne Kurz