Landwirtschaft | Wald

Was Landwirt*innen wissen sollten

27. März 2020

Allgemeine Informationen:

  • Agrar- und Landhandel sind von der Schließung von Einzelhandelsgeschäften ausgenommen. Es besteht kein Grund für Landwirte zur Bevorratung von Produktionsmitteln wie Pflanzenschutzmitteln, Zukaufsfuttermitteln oder Düngemitteln. 
  • Direktvermarkter und Wochenmärkte dürfen weiterhin öffnen  
  • Übernachtungen dürfen nur noch zu notwendigen (Geschäftsreisende), aber nicht zu touristischen Zwecken angeboten werden. 
  • Landwirte und Waldbesitzer dürfen weiter ihre normalen Tätigkeiten ausführen
  • Ein landwirtschaftlicher Betrieb darf bei Anordnung von häuslicher Quarantäne seine Tiere weiterhin versorgen. Die Kontrolle und Versorgung der Tiere müssen gewährleistet sein. 
  • Grenzüberschreitendes Reisen aus berufsbedingten Gründen bleibt – unabhängig von der Staatsangehörigkeit – zulässig (u.a. Berufspendler, Saisonarbeitnehmer).  - Achtung: bitte auf Tagesaktualität achten, da manche Länder Grenzübertritte inzwischen auch in diesen Fällen verbieten.
    Als Nachweis für die berufsbedingte Reise dient eine vom Arbeitgeber ausgestellte Pendlerbescheinigung, die auch für Saisonarbeitskräfte zu verwenden ist. Diese steht auf der Seite der Bundespolizei zum Herunterladen zur Verfügung. Dort finden Sie auch, ebenso wie auf der Seite des Bundesinnenministeriums, weitere wichtige Hinweise zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen.  
    Bundespolizei - Pendlerbescheinigung  
    Informationen zu Reisebeschränkungen und Grenzkontrollen (BMI)  
  • Saisonarbeitskräfte dürfen bis zum 31. Oktober eine kurzfristige Beschäftigung für bis zu 115 Tage sozialversicherungsfrei ausüben. 
  • Einkommen aus einer Nebenbeschäftigung wird übergangsweise bis Ende Oktober 2020 bis zur Höhe des Nettolohns aus dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. 
  • Diese und weitere Festlegungen der Bundesregierung finden Sie beim Bundeslandwirtschaftsministerium:  
    Corona-Paket der Bundesregierung – wichtige Hilfen für die Land- und Ernährungswirtschaft erreicht (BMEL)  Bundesregierung - Erweiterung der beschlossenen Leitlinien zur Beschränkung sozialer Kontakte  
  • Hotels und Unterkünfte jeder Art dürfen weiterhin Geschäftsreisende und andere Gäste beherbergen, die nicht privat als Touristen unterwegs sind – also auch Saisonarbeitskräfte. 

Informationen für Gaststätten und Hotels:
Link zur Posisitvliste der DEHOGA - welche Betriebe und Geschäfte noch geöffnet haben dürfen:
https://www.dehoga-bayern.de/fileadmin/user_upload/2020_03_23_Positivliste_neu_veroeffentlicht.pdf

Information zu Saisonarbeitskräften

  • Der Bundesverband der Maschinenringe e. V. hat gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium eine Online-Plattform gestartet. Die Plattform stellt den Kontakt zwischen Landwirten und Bürgerinnen und Bürgern her, deren bisheriger Erwerb aufgrund der Corona-Krise weggefallen ist, um sie für Pflanz- und Erntearbeiten in der Landwirtschaft zu vermitteln. 
    www.daslandhilft.de (Bundesverband der Maschinenringe)  
  • Auf der Plattform des Gesamtverbandes der deutschen land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) können Betriebe Angebote einstellen und Saisonarbeitskräfte Angebote suchen. 
    www.saisonarbeit-in-deutschland.de (GLFA)