Kommunale Fragen

Mehr Demokratie bei Kommunalwahlen

„Das Heil der Demokratien, von welchem Typus und Rang sie immer seien, hängt von einer geringfügigen technischen Einzelheit ab, vom Wahlrecht.“

22. Februar 2018

Was eigentlich zur Routine gehört, dem Landtag nach jeder Kommunalwahl einen Erfahrungsbericht vorzulegen, der als Grundlage für mögliche Anpassungen im Wahlrecht dient, hat sich wegen einer Frage des Wahlrechts zu einer handfesten Debatte im Landtag entwickelt. Letztendlich war es ein Grüner Erfolg, dass die CSU-Fraktion ihren Antrag, wieder zum Sitzzuteilungsverfahren D’Hondt zu wechseln, zurückgezogen hat. Nach der vernichtenden Kritik der Expertenanhörung war klar: wir brauchen keine Rückkehr zu einem Zählverfahren, das zur Lasten der Pluralität in den Kommunalparlamenten geht, sondern eines, das den Willen der Wählerinnen und Wähler bestmöglich abbildet. Alle Fraktionen haben sich deshalb auf Sainte-Lague/Schepers geeinigt. Die Debatte über das Sitzzuteilungsverfahren soll aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass auch über andere Vorschläge zur Verbesserung der Kommunalwahlgesetze intensiv diskutiert wurde. Zur Stärkung der Demokratie auf kommunaler Ebene hat die Grüne Fraktion eine lange Liste an Änderungsanträgen eingebracht: dazu gehört die Absenkung des Wahlalters, ein gesetzlicher Freistellungsanspruch in allen Kommunalordnungen zur Stärkung des in der Verfassung garantierten Ehrenamts, Erweiterung des Wahlrechts für UnionsbürgerInnen sowie Regelungen zur Transparenz, Barrierefreiheit, Aufstellungsversammlungen und Förderung der Digitalisierung um nur einige zu nennen. Doch keiner unserer Vorschläge fand Zustimmung bei der CSU. Wir werden uns auch weiterhin für eine Stärkung der kommunalen Demokratie einsetzen, denn nach der Kommunalwahl ist vor der Kommunalwahl.