Demokratie und Transparenz

Wählen mit 16 und Ministerpräsident*in werden mit 18

Gute Politik hängt nicht vom Alter ab

01. Juli 2022

Altersgrenzen senken, junge Menschen stärker beteiligen. Das ist das Ziel unseres grünen Gesetzentwurfs, der diese Woche im Plenum des Landtags beraten wurde. Nötig ist dazu eine Verfassungsänderung.

Unsere bayerische Verfassung bildet zusammen mit dem Grundgesetz die zentrale Grundlage unseres Zusammenlebens in Bayern. Auch 75 Jahre nach ihrer Verabschiedung hat sie aufgrund ihrer Weitsichtigkeit und ihres demokratisch-freiheitlichen Geistes grundsätzlich nichts an Strahlkraft und Wirkung verloren. Ungeachtet dessen haben sich jedoch einige gesellschaftliche Realitäten im Vergleich zum Nachkriegs-Bayern weiterentwickelt. Damit unsere Verfassung auch im 21. Jahrhundert in der aktuellen Lebenswelt der Menschen ihren Stellenwert behält, braucht es aus unserer Sicht an wenigen Stellen ein sorgfältiges Update.

Dazu zählt, dass die Bayerische Verfassung Altersgrenzen zur Voraussetzung für die demokratische Teilhabe und politische Mitwirkung sowie für das Recht auf religiöse Selbstbestimmung vorsieht, die nicht mehr zeitgemäß sind. Diese Altersgrenzen wollen wir daher anpassen.

  • Wir wollen erstens, dass Jugendliche künftig schon mit 16 Jahren statt wie bisher erst mit 18 ihre Stimme bei den Landtags- und Kommunalwahlen abgeben dürfen. Junge Menschen leben am längsten mit einmal getroffenen politischen Entscheidungen. Wählen mit 16 sorgt für eine generationengerechtere Politik und stärkt unsere Demokratie. In etlichen anderen Bundesländern ist das aktive Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen und Landtagswahlen schon Realität.
  • Wir wollen zweitens das in der Verfassung vorgesehene Mindestalter für das Amt der Bayerischen Ministerpräsident*in streichen. Bisher kann man erst mit dem vierzigsten Geburtstag das wichtigste Amt in der bayerischen Landespolitik bekleiden. Gute Politik ist aber keine Frage des Alters. Diese starre Altersgrenze von 40 Jahren ist völlig aus der Zeit gefallen. Dass man auch, wenn man jünger als 40 ist, ein Land erfolgreich regieren kann, das zeigen uns zum Beispiel die aktuellen Regierungschef*innen aus Finnland, Frankreich oder Neuseeland. Auch in Bayern soll es aus unserer Sicht auf die fachliche Qualität, die charakterliche Eignung und natürlich auf das jeweilige Wahlergebnis ankommen. Die bisherige Altersgrenze braucht es dafür nicht.
  • Außerdem wollen wir Schüler*innen in Bayern künftig bereits ab dem vollendeten 14. Lebensjahr eine individuelle Wahlmöglichkeit hinsichtlich des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts einräumen. Bayerische Kinder und Jugendliche dürfen zwar schon mit 14 aus der Kirche austreten, für die Abmeldung vom schulischen Religionsunterricht müssen sie aber bislang das 18. Lebensjahr vollendet haben. Auch das ist aus unserer Sicht nicht mehr zeitgemäß.

Unser GE: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000013500/0000013947.pdf

Und ein grüner Änderungsantrag dazu: https://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000014000/0000014220.pdf